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30. November 2020

Quattro – Verstärkung für die Polizeidiensthunde Niederösterreichs


Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Niederösterreich

Der belgische Schäferhund Quattro wurde ausgesetzt, landete im Tierheim und wird derzeit bei der Landespolizeidirektion Niederösterreich zum Polizeidiensthund ausgebildet.

Mitte September 2020 wurde der damals ungefähr 10 Wochen alte, belgische Schäferhund in einem Ottakringer Park an einem Baum angebunden von einer Spaziergängerin gefunden. Er war dort ausgesetzt worden und konnte dem TierQuarTier, das von der Stadt Wien betrieben wird, übergeben werden. Eine Mitarbeiterin des TierQuarTiers bemerkte das Potential des Junghundes und setzte sich umgehend mit dem Bundesausbildungszentrum für Polizeidiensthundeführer in Wien Strebersdorf in Verbindung. "Quattro" wurde von Bediensteten des Zentrums tatsächlich eine deutliche Eignung als Polizeihund attestiert und so konnte er in die Landespolizeidirektion Niederösterreich Einsatzabteilung Fachbereich 1, Polizeidiensthundewesen, übernommen werden. Er vollzieht derzeit unter Obhut seines Polizeidiensthundeführers den Grundausbildungslehrgang zum polizeilichen Schutz-, Stöber- und Fährtenhund, der etwa 24 Monate lang andauern wird. Zeichnet sich "Quattro" in dieser Phase durch besondere Fähigkeiten aus, kann er darüber hinaus zu einer weiterführenden Spezialausbildung (Suchtmittelspürhund, Dokumentenspürhund, usw.) herangezogen werden. Für gewöhnlich werden Zuchthunde für den polizeilichen Einsatz ausgewählt, in diesem Fall jedoch freut sich die Landespolizeidirektion Niederösterreich über die vierbeinige Verstärkung aus dem Tierheim.


Polizeidiensthundeführer*in: Ein Dienst mit besonderen Herausforderungen


Die Einsatzgebiete der österreichischen Polizeidiensthunde sind vielfältig. Egal ob der Hund als Schutz-, Stöber- und Fährtenhund oder bei der Suche nach Sucht- und Sprengmitteln eingesetzt wird: Seine Fertigkeiten bedürfen umfangreicher Ausbildung und der engagierten Anleitung durch kompetente Diensthundeführer*innen. Auch wenn in der medialen Berichterstattung für gewöhnlich der Hund im Rampenlicht steht, ohne das große Engagement der Polizeidiensthundeführer*innen wäre der Hund als "taktisches Einsatzmittel" im polizeilichen Dienst gänzlich wirkungslos. Die Arbeit mit seinem tierischen Partner ist für die Bediensteten zweifelsohne erfüllend und bereitet große Freude. Die tatsächlichen Herausforderungen, die mit diesem anspruchsvollen Dienst einhergehen, dürfen aber keinesfalls vergessen werden. Der Dienst als Hundeführer*in ist mitunter körperlich anstrengend, erfordert ein hohes Maß an Motivation und ist auf besondere Weise psychisch belastend. Drei Aspekte dieser herausfordernden Seite des Dienstes sollen im Folgenden beleuchtet werden.


Die Arbeit mit dem Polizeidiensthund beeinflusst den persönlichen Lebensbereich.

Der Diensthund lebt mit seinem Hundeführer, er ist sieben Tage – 24 Stunden lang an seiner Seite. Während Polizist*innen von ihrem Dienst abtreten und wohlverdiente Arbeitspausen fernab der Dienststelle einlegen, nehmen Polizeidiensthundeführer*innen, wenn auch nicht ihre Arbeit, so zumindest immer ihren vierbeinigen Partner mit nach Hause. Der Umstand wirkt sich auf Freizeitgestaltung und Urlaubsplanung aus. Polizeidiensthunde sind Schutzhunde, der Umgang mit ihnen setzt eine fundierte Ausbildung voraus, sodass ein solcher Hund nicht einfach kurzfristig der Verwandtschaft überlassen werden darf. Diese Tatsache fordert den Hundeführer*innen ein hohes Maß an Flexibilität, häufig auch eine gewisse Opferbereitschaft in Sachen Freizeit und Urlaub ab.


Einsätze mit dem Hund sind tendenziell gefährlich.

Polizeiarbeit birgt immer ein gewisses Maß an Gefahrenpotential. Hundeführer*innen werden mit ihrem Hund aber sehr häufig zu Einsätzen gerufen, bei denen sich unter Umständen bewaffnete Straftäter an einem Tatort befinden und aufgestöbert werden müssen. Bei solchen Vorfällen sind natürlich immer auch andere uniformierte Bedienstete im Einsatz. Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit, in einem Dienst mitunter mehrmals nach einem möglicherweise gefährlichen Straftäter zu suchen und diesem vielleicht sogar gegenüber zu stehen, für Polizeidiensthundeführer*innen ungleich höher. Diese Einsätze sind für Mensch und Tier gleichermaßen anstrengend und gehen mit teils hohen Stressbelastungen für Diensthundeführer*innen einher.


Diensthund und Hundeführer*in entwickeln eine enge emotionale Bindung.

Die angeführte Tatsache scheint auf den ersten Blick gänzlich unproblematisch, viel mehr sogar erstrebenswert zu sein. Faktum ist jedoch, dass der Hund eben nicht nur ein geliebtes Haustier, sondern auch taktisches Einsatzmittel ist. Als Partner wollen Diensthundeführer*innen ihren Vierbeiner selbstverständlich vor Gefahren schützen und vor Verletzungen oder gar dem Tod bewahren. In gewissen Einsatz-Situationen kann auf diese Befindlichkeiten aber nur eingeschränkt Rücksicht genommen werden, weil der Hund in seiner schützenden oder stöbernden Funktion als taktisches Mittel zum Einsatz kommt. In diesem Spannungsfeld der starken emotionalen Bindung einerseits und der nüchternen, taktischen Abwägung andererseits operieren Hundeführer*innen auf einer fast täglichen Basis. Gelegentlich kann ebendiese Spannung auch als psychische Belastung wahrgenommen werden.


Die Arbeit der Polizeidiensthundeführer*innen und ihrer tierischen Partner stellt eine unverzichtbare Stütze im sicherheits- und kriminalpolizeilichen Handeln dar. Die tierisch-menschliche Kooperation hat sich in zahllosen Einsätzen als effizientes Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung bewährt. Ein idealisiertes oder gar romantisches Bild von dieser Arbeit wird aber den reellen Bedingungen einfach nicht gerecht. Die Arbeit der Polizeidiensthundeführer*innen ist anstrengend und mitunter belastend, manchmal auch in besonderer Weise gefährlich. Diese Tatsachen müssen zumindest von Zeit zu Zeit betont werden, wenn dieser herausfordernde Dienst jene Wertschätzung erhalten soll, die ihm ganz sicher zusteht.


Fotos können über LPD NÖ, Öffentlichkeitsarbeit, unter der Telefonnummer 059 133 30 1114 angefordert werden. Copyright BM.I/Polizei

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