Regelung des Parteienverkehrs ab 17.11.2020 /COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
17. November 2020
Graz
Bezugnehmend auf die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (in Kraft ab 17.11.2020, 00.00 Uhr, gültig bis 06.12.2020, 24.00 Uhr) wird darauf hingewiesen, dass der behördliche Parteienverkehr der Landespolizeidirektion nach Möglichkeit überwiegend elektronisch abgewickelt werden soll.
Unaufschiebbare und dringende erforderliche Termine können nur nach vorheriger Terminvereinbarung bzw. Vorladung abgehalten werden. Copyright BM.I/Polizei