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6. Dezember 2020

Schutzzone Stadtpark: Erste Kontrollen


Graz
Graz. – Wie berichtet, verordnete die Landespolizeidirektion Steiermark mit Beginn 9. März 2020 eine Schutzzone für den Stadtpark in Graz. Nun führten Polizisten des Stadtpolizeikommandos Graz erste Schwerpunktkontrollen durch.

Mit 9. März 2020, 00:00 Uhr, trat die neue Verordnung für den Kernbereich des Grazer Stadtparks in Kraft. Sie war nach einer Evaluierung des betroffenen Parks, bei der insgesamt rund 850 strafbare Handlungen in diesem Bereich im vergangenen Jahr festgestellt wurden, von der Sicherheitsbehörde erlassen worden. Dies mit dem Zweck, Minderjährige vor strafbaren Handlungen im öffentlichen Raum zu schützen und das subjektive Sicherheitsgefühl in den Grazer Erholungsräumen zu stärken. Damit folgt die Landespolizeidirektion dem "Erfolgsmodell Schutzzone", welches vor rund einem Jahr im Volksgarten sowie im Metahofpark erstmals angewandt wurde.
Montagnachmittag, 9. März 2020, führten Grazer Polizisten erste Schwerpunktkontrollen in der neuen Schutzzone durch. Dabei standen neben Streifenpolizisten auch Einsatzkräfte der Einsatzeinheit, Polizeidiensthunde, Fremdenpolizisten sowie Ermittler des Kriminalreferates aus dem Bereich der Suchtmittelkriminalität im Einsatz. Insgesamt wurden innerhalb der ersten Stunden 26 Betretungsverbote ausgesprochen, wobei die betroffenen Personen wegen des Verdachts strafbarer Handlungen aus der Schutzzone verwiesen wurden. In sechs Fällen stellten Beamte bei den Identitätsfeststellungen Personen fest, gegen welche Aufenthaltsermittlungen von Gerichten vorlagen.
Auch Kontrollen in den umliegenden Parkanlagen (beispielsweise Volksgarten) waren Teil der gestrigen Schwerpunktaktion. "Leitlinie ist es, nicht berechenbar zu sein", kündigte der stellvertretenden Stadtpolizeikommandant von Graz, Oberst Thomas Heiland, im Vorfeld an. Demnach wird es auch in nächster Zeit vermehrt Kontrollen mit uniformierten und zivilen Kräften in unterschiedlicher Intensität in den Grazer Parkanlagen geben. Copyright BM.I/Polizei

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