Öffentliche Fahndung
23. Januar 2020
Allgemeines
Öffentliche Fahndung – Ersuchen um Unterstützung der Öffentlichkeit
Vorfallszeit: 06.06.2019 bis 20.02.2020
Vorfallsort: Wien
Sachverhalt: Ein mittlerweile 62-jähriger Tatverdächtiger (Stbg.: Deutschland) trat seit Juni 2019 mehrmals als angeblicher Mitarbeiter der Pensionsversicherungsanstalt in Erscheinung, sprach ältere Damen beim Heimkommen an und teilte ihnen mit, dass diese eine Gutschrift von der Pensionsversicherung erhalten würden. Er behauptete gegenüber seinen Opfern, dass diese bereits postalisch kontaktiert worden wären, jedoch auf das Schriftstück nicht reagiert hätten. Einen entsprechenden Antrag könne er gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der Gutschrift sofort erledigen.
In allen bekannten Fällen entlockte er seinen Opfern dadurch Bargeldbeträge in Höhe von 200 bis 240 Euro, zum Teil gelangte er auch unter dem Vorwand der Überweisung der angeblichen Gutschrift an deren Bankomatkarten sowie PIN-Codes, wobei Bargeldbeträge behoben wurden. Bei einem seiner Opfer stahl er auch einen höheren Bargeldbetrag aus jener Lade, aus der die Frau das Geld für die vermeintliche Bearbeitungsgebühr entnommen hatte.
Der 62-Jährige wurde bereits seit einiger Zeit gesucht und konnte am 21.01.2020 um 10:50 Uhr von Beamten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) im Bereich einer Straßenbahnhaltestelle (Neilreichstraße, 1100 Wien) beobachtet werden, wie dieser ältere Personen ausspionierte. Der mutmaßliche Täter wurde noch an Ort und Stelle festgenommen.
Bis dato sind der Polizei 10 Opfer sowie eine Gesamtschadenshöhe von mehreren tausend Euro bekannt, es wird jedoch von einer erheblichen Dunkelziffer ausgegangen. Der Festgenommene selbst spricht von "etwa 20 Opfern", bei denen er diesen Trick angewandt hätte. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft werden Fotos des Tatverdächtigen veröffentlicht, um nach möglichen weiteren Opfern zu suchen.
Betroffene mögen sich unter der Telefonnummer 01/31310/25600 an das Landeskriminalamt, Außenstelle West, wenden.
Weiters wird im Sinne der Prävention darauf hingewiesen, dass öffentliche Versicherungsanstalten niemals Mitarbeiter entsenden, um Geldbeträge in bar zu kassieren oder sonstige Handlungen vorzunehmen. Jeglicher Parteienkontakt erfolgt schriftlich. Zudem wird generell appelliert, niemals die Bankomatkarte aus der Hand zu geben oder gar den entsprechenden Code zu nennen. Copyright BM.I/Polizei