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29. November 2020

Nachtrag: Schwere Körperverletzung im Zuge eines Beziehungsstreits


Allgemeines
Nachtrag: Schwere Körperverletzung im Zuge eines Beziehungsstreits

Am 11.01.2020 veröffentlichte die Wiener Polizei mittels Presseaussendung die Amtshandlung in Folge eines Beziehungsstreits in Meidling, bei dem ein 40-jähriger Tatverdächtiger seine ebenfalls 40-jährige Lebensgefährtin (beide rumänische Staatsbürger) über mehrere Stunden hinweg geschlagen und misshandelt haben soll. Die Frau wurde von einem Passanten auf der Straße sitzend vorgefunden, der die Polizei verständigte. Der Tatverdächtige wurde noch in der Nacht im Zuge eines koordinierten Zugriffs in seiner Wohnung widerstandslos festgenommen. Beide Beteiligten waren augenscheinlich stark alkoholisiert. Ein Alkovortest bei der Frau ergab einen Messwert von 1,56 Promille. Der Mann verweigerte denselben.
In der Ersteinvernahme stellte der 40-Jährige die Streitsituation anders dar. Er behauptete, von seiner Lebensgefährtin im Zuge des Streits mit einer Flasche ins Gesicht geschlagen worden zu sein. Danach sei es zu gegenseitigen Handgreiflichkeiten gekommen. Bei Untersuchungen, die am Tag nach dem Vorfall im Krankenhaus durchgeführt wurden, stellte sich heraus, dass die Gesichtsverletzungen des Mannes von erheblicher Schwere sind. Aufgrund dieser Umstände wurde auch die 40-Jährige wegen des Verdachts der Körperverletzung angezeigt.
Im Sinne einer objektiven Berichterstattung ist es der Wiener Polizei wichtig, darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall beide Tatbeteiligten sowohl als "Beschuldigte", als auch als "Opfer" geführt werden. Medienberichte, wonach staatsanwaltliche Entscheidungen "auf Unverständnis bei der Polizei" gestoßen seien, entsprechen nicht der Wahrheit. Copyright BM.I/Polizei

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