Kontrollen der Schengenfahndung
14. August 2019
Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Salzburg
Beamte der Schengenfahndung kontrollierten am 13. August 2019 mehrere Fahrzeuge und Personen. Im Zuge einer Standkontrolle im Bereich Anif fiel den Beamten auf, dass ein Fahrzeug sich von der Kontrolle entziehen wollte, indem er kurzerhand vor dem Streifenwagen wendete und auf die Tauernautobahn (A10) fuhr. Auf der Höhe Puch Urstein konnte das Fahrzeug aufgehalten und eine Kontrolle durchgeführt werden. Bei dem Alkomatest stellte sich heraus, dass der 44-jährige Lenker aus Salzburg 1,12 Promille hatte. Der Beifahrer, ein 36-jähriger Salzburger, bot an den Wagen weiter zu lenken doch ein durchgeführter Alkovortest ergab einen Wert von 0,6 Promille. Der Beifahrer wies den Beamten einen Führerschein vor, dieser war jedoch von der Behörde wegen wiederholtem Suchtmittelmissbrauch zur Einziehung ausgeschrieben. Beide Führerscheine wurden eingezogen.
Beamte der Schengenfahndung kontrollierten im Bereich des Salzburger Hauptbahnhofs einen 26-jährigen Pkw-Lenker. Der Bosnier händigte den Beamten einen Führerschein aus. Eine Dokumentenprüfung wurde durchgeführt. Diese hatte zum Ergebnis, dass es sich beim Führerschein um eine Totalfälschung handelt. Der Lenker verweigerte die Aussage. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Ein durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von 0,24 Promille.
Im Bereich der Münchner Bundesstraße kontrollierten die Beamten einen 71-jährigen deutschen Pkw Lenker. Es stellte sich heraus, dass der Mann keine gültige Lenkberechtigung hat. Des Weiteren hat das Fahrzeug eine falsche Begutachtungsplakette und ist nicht haftpflichtversichert. Aufgrund dessen wurde dem Lenker der Fahrzeugschlüssel abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Er wird angezeigt.
Im Zuge einer Fahndungskontrolle am Salzburger Hauptbahnhof konnten Beamte beobachten, wie ein 32- jähriger afghanischer Staatsbürger einen 40-jährigen Salzburger etwas übergab. Bei der anschließenden Personenkontrolle gab der Salzburger freiwillig ein Päckchen mit Cannabiskraut hervor. Beide Personen werden angezeigt. Copyright BM.I/Polizei