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27. November 2020

Behinderung auf Autobahn


Allgemeines
Behinderung auf Autobahn: PKW-Lenkerin angehalten

Vorfallszeit: 01.08.2019, ca. 10:00 Uhr; Anhaltung: 10:35 Uhr

Vorfallsort: Autobahn A2, Fahrtrichtung Norden


Sachverhalt: Gestern befuhr eine 65-jährige Autolenkerin die Autobahn A2, wobei sie sich ständig am dritten bzw. später vierten Fahrstreifen befand und nur, so Meldungen anderer Autofahrer, etwa 50 km/h schnell war. Eine alarmierte Streife Autobahnpolizeiinspektion Tribuswinkel versuchte zunächst, die Lenkerin anzuhalten. Trotz langer Nachfahrt mit Blaulicht und Folgetonhorn gelang es nicht, die Frau zum Anhalten zu bewegen. Bei Kilometer 2 erzeugte die Autobahnpolizei einen künstlichen Stau, wodurch schließlich auch die 65-Jährige ihr Auto anhielt. Hierbei wirkte die Frau nicht orientiert und reagierte auch nicht auf die Ansprache durch die Polizisten. Sie wurde auf einer Wiener Polizeiinspektion einem Amtsarzt vorgeführt, der eine schwere Demenz diagnostizierte. Der 65-Jährigen wurde der Führerschein vorläufig abgenommen.

Hinweis: Straßenverkehrsordnung § 20: Fahrgeschwindigkeit
Abs. 1: Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Er darf auch nicht so schnell fahren, dass er andere Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen beschmutzt oder Vieh verletzt, wenn dies vermeidbar ist. Er darf auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, dass er den übrigen Verkehr behindert. Copyright BM.I/Polizei

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