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27. November 2020

Rucksack-Tourist löste Suchaktion aus


Allgemeines
Bezirk Gmunden

Ein 28-jähriger französischer Staatsbürger wollte am 01. August 2019 im Zuge seiner zweimonatigen "Europa-Rucksacktour" den 1691 m hohen Traunstein in Gmunden besteigen. Gegen 7 Uhr startete er seine geplante Bergtour. Ziel war es, über den Hernlersteig zur 1666 m hochgelegenen Gmundner Hütte zu gelangen und nach einer Rast den Gipfel des Traunsteins zu besteigen.
Vorbei am Dreibrüderkogel, kurz vor den Einstiegsleitern in ca. 750 m Seehöhe entschied der 28-Jährige seinen ca. 25kg schweren Rucksack an einer ausgesetzten Stelle abzulegen, um ihn beim späteren Abstieg wieder aufzunehmen. Im Rucksack hinterließ er seine gesamte Ausrüstung, insbesondere seinen Reisepass, Handy und Geldbörse. Für den weiteren Aufstieg nahm er lediglich 20€ Bargeld mit.
Gegen 7:50 Uhr traf eine vierköpfige Bergsteigergruppe auf den liegenden Rucksack. Aufgrund der ausgesetzten Stelle dachte sich die Bergsteigergruppe, dass der Rucksackbesitzer abgestürzt sei. Deshalb setzten sie den Bergrettungsnotruf ab. Die Bergrettung Gmunden, die Polizeiinspektion Gmunden sowie die Alpinpolizei Gmunden wurden alarmiert.
Vier Personen der Bergrettung Gmunden stiegen inklusive Suchhund zur Auffindungsstelle des Rucksackes auf. Dort angekommen seilten sie sich in die nahegelegenen steilen Felsrinnen ab, um nach einer abgestürzten Person zu suchen. Zeitgleich wurde der Polizeihubschrauber alarmiert. Ebenso wurden alle umliegenden Hütten und Gasthäuser betreffend Suchaktion informiert, sowie die gesamte Traunsteinstraße nach einem Fahrzeug mit französischem Kennzeichen abgesucht.
Gegen 9:15 Uhr meldete ein Angestellter der Gmundner Hütte, dass soeben ein französischer Bergsteiger eingetroffen ist. Nach weiteren Erhebungen konnte der französische Bergsteiger als gesuchter Rucksackbesitzer zugeordnet werden.
Gegen 13 Uhr übergab ein Beamter der Alpinpolizei Gmunden den Rucksack an seinen Besitzer. Der 28-Jährige gab an, dass er die Steilheit des Berges unterschätzt habe und es für ihn unmöglich erschien, seinen schweren Rucksack mitzunehmen. Deshalb habe er ihn abgelegt, um ihn beim Rückweg wieder aufzunehmen. Copyright BM.I/Polizei

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