Erpressung und Erpresserische Entführung zum Nachteil eines Arztes in Innsbruck
23. Juli 2019
Innsbruck Stadt
Presseaussendung der Polizei Tirol
Anfang Juli 2019, gegen 22:00 Uhr, hat ein vorerst unbekannter Täter einen Arzt, der gerade mit seinem Pkw eine Tiefgarage in Innsbruck verlassen wollte, angehalten und mit einer Faustfeuerwaffe bedroht. Nachdem der Bewaffnete in das Kfz des Arztes zugestiegen ist und auf dem Rücksitz Platz genommen hat, hat der unbekannte Täter den Arzt in einen Stadtteil von Innsbruck dirigiert.
Während der Fahrt habe der Täter Morddrohungen ausgestoßen mehrere hohe Geldforderungen erhoben, wobei eine Teilsumme des erpressten Geldes schon in den folgenden Tagen zu leisten gewesen wäre.
Einige Tage später erfolgte eine telefonische Kontaktaufnahme des Erpressers mit dem Arzt. Dabei wurden die näheren Modalitäten der Geldübergabe besprochen.
Im Rahmen eines großangelegten kriminalpolizeilichen Einsatzes wurde ein vom Tatverdächtigen kurzfristig angeheuerter Geldabholer festgenommen. Sein Auftraggeber, bei dem es sich aufgrund gesicherter kriminalpolizeilicher Erkenntnisse um einen amtsbekannten 42-jährigen türkischen Staatsbürger handelt, gegen den ein aufrechter EU-Haftbefehl wegen einer anderen Straftat bestand, konnte sich jedoch vorerst absetzen.
Die rasch eingeleiteten internationalen Fahndungsmaßnahmen, an denen neben dem Landeskriminalamt Tirol ua auch die Zielfahndung in der Schweiz eingebunden war, führten am 17.07.2019, gegen 17:15 Uhr, zur Festnahme des Gesuchten am Flughafen Zürich durch Beamte der Flughafenpolizei des Kantons Zürich. Der Festgenommene war gerade im Begriff, auf dem Luftweg aus der Schweiz in die Türkei auszureisen.
Der wegen des Verbrechens der erpresserischen Entführung dringend Tatverdächtige, der sich seit 17.07.2019 in der Schweiz in Auslieferungshaft befand, wurde am 22.07.2019 an die österreichischen Behörden übergeben und anschließend in die Justizanstalt (JA) Innsbruck überstellt.
Die Einvernahme des Tatverdächtigen in der JA wurde heute (23.07.2019) durchgeführt. Der Beschuldigte war jedoch vorerst nicht bereit, eine Aussage zu machen. Copyright BM.I/Polizei