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27. November 2020

E-Bike


Allgemeines
Anhaltung eines E-Bikes mit 65 km/h

Vorfallszeit: 17.07.2019, 21:15 Uhr

Vorfallsort: 08., Hernalser Gürtel / Hernalser Hauptstraße

Sachverhalt: Im Zuge des motorisieren Streifendienstes konnte ein Beamter der Landesverkehrsabteilung Wien ein offensichtlich zu schnelles E-Bike wahrnehmen. Der Lenker konnte das E-Bike, ohne dabei in die Pedale zu treten, bergauf auf 65 km/h beschleunigen. Bei einer anschließenden Lenker- und Fahrzeugkontrolle konnte eruiert werden, dass eine Beschleunigung mittels "Gashebel" auf bis zu 70 km/h möglich wäre. Das E-Bike ist daher nach dem Kraftfahrgesetz als Motorrad einzustufen. Der Lenker wurde mehrfach angezeigt. Copyright BM.I/Polizei

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