Warnung vor Trickbetrügerin
25. Juni 2019
Allgemeines
Bezirk Freistadt
In den vergangenen Wochen häuften sich in Oberösterreich Trickdiebstähle.
Dabei gab sich meist eine weibliche Person als Spendensammlerin für Taubstumme bzw. Blinde und Gehörlose aus und bat um eine kleine Bargeldspende.
Unmittelbar, nachdem die späteren Geschädigten einen Geldbetrag gespendet hatten, wurden diese zumeist aufgefordert eine Spendenliste zu unterzeichnen und sogleich im Anschluss, aus vermeintlicher Dankbarkeit von der Täterin umarmt.
Im Zuge dieser Umarmungen dürfte die Täterin unbemerkt Bargeld aus der noch in den Händen der Geschädigten gehaltenen Geldbörse gestohlen haben.
Die Täterin wurde von den Opfern wie folgt beschrieben: südosteuropäisches Aussehen, ca. 20 – 35 Jahre alt, schlanke bis normale Statur, ca. 160 – 165 cm groß, dunkle eher kurze Haare, spricht gebrochen Deutsch.
Die Täterin hatte jeweils ein Klemmbrett mit Spendenzettel bei sich, welchen die Geschädigten nach der Spende unterzeichnen sollten.
Für den Fall, dass jemand um eine Spende, insbesondere für Taubstumme bzw. Blinde und Gehörlose gebeten wird, sollten folgende Dinge beachtet werden:
1. Kann der/die vermeintliche Spendensammler/in einen Ausweis des jeweiligen Vereins vorweisen?
2. Hat der/die vermeintliche Spendensammler/in eine verplombte Sammelbüchse für die Spenden bei sich?
3. Wurde eine Spende getätigt und will sich die Person deshalb bedanken, sollte zu enger Körperkontakt vermieden werden und auf mitgeführte Wertsachen, insbesondere Geldbörsen besonders geachtet werden.
4. Nach einer Spende, auch ohne engem Körperkontakt unbedingt die Geldbörse auf etwaige Fehlbestände inspizieren, da die Täter sehr gut im Verbergen derartiger Diebstähle sind und ein Diebstahl ansonsten erhebliche Zeit später bemerkt wird;
Sollte ein/e vermeintliche/r Spendensammler/in, eventuell aufgrund der angeführten Punkte verdächtig erscheinen, wird um unverzügliche Verständigung der Polizei unter 133, sowie unter Angabe sämtlicher relevanter Merkmale (insbesondere Kleidung oder sonstiger Auffälligkeiten) gebeten. Copyright BM.I/Polizei