Laserblocker auf der A 21 in Gießhübl sichergestellt – Bezirk Mödling
13. Juni 2019
Verkehrswesen
Presseaussendung der Polizei Niederösterreich
Beamte der Autobahnpolizeiinspektion Alland führten am 10. Juni 2019, auf der A 21, Fahrtrichtung Linz, Geschwindigkeitsmessungen mittels Laser -Meßgerät und Verkehrskontrollen durch. Dabei wurde im Gemeindegebiet von Gießhübl ein 34-jähriger niederösterreichischer Fahrzeuglenker angehalten. Bei der Lenker- und Fahrzeugkontrolle wurde festgestellt, dass in dem Pkw ein sogenannter Laserblocker verbaut war. Der 34-Jährige tritt auch im Internet als Anbieter solcher Geräte auf.
Der Laserblocker musste ausgebaut werden und wurde beschlagnahmt. Der Lenker wurde der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.
Dies war die 300. Beanstandung eines Fahrzeuges mit illegalem Laserblocker durch Bedienstete der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich seit Einführung der Bestimmungen des § 98 a KFG 1967, die mit 14.01.2017 in Kraft getreten ist. Davon waren 214 Fahrzeuge in Österreich und 86 im Ausland zugelassen.
Die Laserblocker werden überwiegend in hochpreisigen, leistungsstarken Fahrzeugen verbaut.
Wer gegen die Bestimmungen des § 98a KFG 1967 verstößt, muss einerseits mit einer hohen Geldstrafe (Strafrahmen im Kraftfahrgesetz bis zu € 5.000,-) und andererseits mit der Beschlagnahme und dem Verfall des Radar-/Laserblockers rechnen. Die Polizei verhindert die Weiterfahrt so lange, bis der Lenker oder ein beigezogener Fachmann die technischen Geräte ausgebaut hat. Diese strengen Maßnahmen sind darin begründet, dass die Verwendung von Radar-/Laserblockern in besonderem Maße die Verkehrssicherheit gefährdet. Copyright BM.I/Polizei