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26. November 2020

E-Scooter


Allgemeines
E-Scooter-Fahrer mit Mitfahrer mit 73 km/h im Ortsgebiet unterwegs

10.06.2019, 15:25 Uhr bzw. 15:55 Uhr
19., Heiligenstädter Straße 391

Beamte der PI Billrothstraße wurden im Zuge eines Verkehrsschwerpunkts auf einen E-Scooter-Fahrer aufmerksam, der mit 73 km/h (bei erlaubten 50 km/h) unterwegs war und noch dazu eine weitere Person auf dem Roller beförderte. Die Polizisten nahmen die Verfolgung auf und konnten den Mann im Kreuzungsbereich Heiligenstädter Straße mit der Kuchelauer Hafenstraße einholen. Dort überfuhr der Tatverdächtige noch die rote Ampel und setze seine Fahrt fort. Vor dem dortigen Bahnübergang gelang schließlich die Anhaltung zum Zweck der Lenker- und Fahrzeugkontrolle.
Es handelte sich um einen 40-jährigen Mann bei seiner "Mitfahrerin" um eine 31-jährige Frau. Der Fahrer wurde über die Anzeigen nach der Straßenverkehrsordnung (Geschwindigkeits-übertretung und Überfahren einer roten Ampel) sowie dem Kraftfahrgesetz (Beförderung einer weiteren Person auf einem E-Scooter und fehlende Zulassung des Fahrzeugs) in Kenntnis gesetzt.
Zu seiner Verteidigung gab der 40-Jährige zu Protokoll, die rote Ampel übersehen zu haben. Zudem glaube er nicht, dass man auf einem E-Scooter nur alleine fahren dürfe und die deutliche Geschwindigkeitsübertretung bezweifle er. Wenn der Scooter legal gekauft sei, dürfe er auch so schnell damit fahren, wie dieser eben fahren würde.
Weil es Unstimmigkeiten bezüglich des Wohnorts des 40-Jährigen gab (Meldung an einer Adresse, an der er nicht mehr wohnt), wurde nach Rücksprache mit einem Juristen eine vorläufige Sicherheitsleistung von 850€ eingehoben. Die Weiterfahrt wurde dem Mann ausdrücklich untersagt, was er auch zur Kenntnis nahm. Um 15:55 Uhr wurde der 40-Jährige nicht weit vom ersten Anhalteort erneut angehalten. Auch diesmal beförderte er die
31-jährige Frau widerrechtlich. Erneut wurde eine Sicherheitsleistung - diesmal in Höhe von 500€ - eingehoben und die Weiterfahrt untersagt. Der E-Scooter wurde abgenommen, um weitere Übertretungen zu verhindern. Copyright BM.I/Polizei

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