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26. November 2020

Klimademonstrationen


Allgemeines
Vorfälle rund um Klimademonstrationen

31.05.2019

Wiener Stadtgebiet


Wie bereits berichtet, ist es am 31. Mai 2019 im Zuge von Klima-Demonstrationen im Bereich der Aspernbrücke zu insgesamt 96 vorläufigen Festnahmen gekommen (94 Personen wegen verwaltungsstrafrechtlichen Übertretungen und zwei Personen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt). Zur Durchsetzung der Festnahmen war die Anwendung von Körperkraft durch die einschreitenden Polizeibeamten erforderlich.
Bei 92 der Festgenommenen konnte auch im Polizei-Anhaltezentrum die Identität nicht festgestellt werden, da sie keine Dokumente bei sich führten und auch sonst an der Identitätsfeststellung nicht mitwirkten. Wie es das Verwaltungsstrafgesetz vorsieht, beträgt die maximale Dauer der Anhaltung zur Identitätsfeststellung 24 Stunden, spätestens danach hat eine Freilassung zu erfolgen.
Im Zuge der Bearbeitung der Festnahmen und Befragung der angehaltenen Personen wurde lediglich ein Misshandlungsvorwurf gegenüber der Behörde geäußert. Dabei handelt es sich um die Vorkommnisse rund um das bereits bekannte, medial veröffentlichte Video.
Dieser Vorwurf wurde unverzüglich an das Referat besondere Ermittlungen weitergeleitet und die Staatsanwaltschaft Wien wurde mittels Anlassbericht in Kenntnis gesetzt. Der beschuldigte Polizist wurde in den Innendienst versetzt. Die Wiener Polizei legt höchste Priorität auf eine lückenlose Aufklärung des Vorfalls.
Die nun Tage später auftauchenden, anonymen neuen Misshandlungsvorwürfe und behaupteten Verletzungen können seitens der Polizei nur dann überprüft werden, wenn sich die betroffenen Personen direkt an die Polizei wenden. Anzeigen können in jeder Polizeiinspektion gelegt werden.
Zur medialen Berichterstattung, in dem ein Aktivist behauptet hat, durch Polizeigewalt einen Bruch des Mittelhandknochens erlitten zu haben, konnte ein Einsatzbericht der Wiener Berufsrettung ausfindig gemacht werden. Laut diesem Bericht konnten keine sichtbaren Verletzungen festgestellt werden und der Betroffene konnte die Hand frei bewegen. Der Aktivist verweigerte auch gegenüber der Rettung die Herausgabe der Daten und eine weitere Untersuchung. Ob hier daher tatsächlich ein Zusammenhang besteht, kann derzeit auch auf Grund der Anonymität des Mannes nicht verifiziert werden.
Die medialen Darstellungen der Ereignisse entbehren teilweise dem Grundsatz einer objektiven und faktenbasierten Berichterstattung. Insbesondere die Kommentare und Vorwürfe des gestern in den Medien veröffentlichten Videos rund um eine Festnahme neben einem Polizeibus lassen sich mit diesem Grundsatz nicht in Einklang bringen. Betont wird in diesem Zusammenhang auch, dass die Unschuldsvermutung nicht nur für alle angezeigten Personen, sondern auch für Polizistinnen und Polizisten im Dienst gilt.
Die teils absurden Anschuldigungen gegen die Wiener Polizei, die in diversen sozialen Netzwerken kursieren, werden aufs Schärfste zurückgewiesen. Copyright BM.I/Polizei

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