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25. November 2020

Straftaten im Pinzgau geklärt


Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Salzburg

Am Nachmittag des 27. Mai 2019 erwischte ein Angestellter eines Elektrogeschäftes in Zell am See zwei Einheimische im Alter von 14 und 20 Jahren bei dem Versuch, mehrere Kopfhörer zu stehlen. Nach erfolgter Anzeigenaufnahme und den Vernehmungen durch die Polizei konnten die beiden wieder nach Hause. Nachdem der 14-Jährige am Abend nicht zu seinen Eltern zurückgekehrt war, erstatteten diese eine Vermisstenanzeige und die Polizisten fahndeten nach ihm und seinem Begleiter. Als bei beiden Stunden später aufgegriffen wurden, gestanden sie gegenüber den Polizisten weitere Straftaten ein. So stiegen der 14-Jährige und sein 20-jähriger Begleiter noch am Abend des 27. Mai 2019 in ein leerstehendes Firmenobjekt in Zell am See ein und brachen ein dort abgestelltes Wohnmobil auf. Als Tatwerkzeug verwendeten sie Handschuhe und Werkzeuge, welche sie im Verlauf dieses Tages bei einem Baumarkt in Zell am See gestohlen hatten. Im Wohnmobil erbeuteten sie eine Taschenlampe, eine Flasche Prosecco und Bargeld in der Höhe von 70.- Euro. Bevor sie flüchteten beschädigten sie noch mutwillig das Wohnmobil, wodurch sie einen weiteren Schaden in bisher unbekannter Höhe verursachten. Auf der Flucht zurück ins Ortszentrum entledigten sie sich bei einem Müllkübel ihres Werkzeuges und brachen dann entlang ihres Weges einen Getränkeautomaten auf, aus dem sie einige Getränke stahlen. Da sich der 20-Jährige bei einer der Taten ein einer Hand verletzte, stahlen sie im Bereich der Esplanade zwei Fahrräder und fuhren damit zum Krankenhaus Zell am See. Nach der Untersuchung brachten sie die beiden Fahrräder wieder an den Tatort zurück. Dann trennten sich die beiden, wobei der 20-Jährige das bisher erbeutete Geld in verschiedenen Lokalen verbrauchte. Als Motiv gaben die beiden Einheimischen an, dass sie aus Langeweile und Geldnöten handelten. Die Höhe des Gesamtschadens und die detaillierten Tathergänge sind noch Gegenstand der Ermittlungen. Die beiden werden an die Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt bzw. wird über den 14-Jährigen der Jugendwohlfahrtsbehörde berichtet. Copyright BM.I/Polizei

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