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25. November 2020

Flugnotfall während eines Notarzthubschraubereinsatzes in St. Anton a.A.


Landeck
Presseaussendung der Polizei Tirol

Am 23.05.2019 um 10.53 Uhr wurde der Notarzthubschrauber "Christophorus 5" des ÖAMTC durch die Leitstelle Tirol zu einem Arbeitsunfall im alpinen Gelände in 6580 St. Anton am Arlberg, Bereich Galzig, Arlensattel, alarmiert.

Der NAH wurde nach Einweisung durch einen Ersthelfer oberhalb der Unfallstelle abgestellt. Nach Erstversorgung des beim Arbeitsunfall Verletzten (37 Jahre, Österreicher) durch den Notarzt wurde dieser zur Verladung in den Hubschrauber vorbereitet. Anschließend wurde der Hubschrauber vom Typ "Eurocopter H135" durch den Piloten (42 Jahre, Österreicher) gestartet und wenige Meter neben der Unfallstelle im Kreuzungsbereich mehrerer Forstwege gelandet.

Dabei wurde die Maschine nicht abgestellt. Beim Verladen des Patienten in die Maschine erlitt der Pilot einen medizinischen Notfall, worauf er die Kontrolle über das Fluggerät verlor und sich dieses ca. 270 Grad um die eigene Achse drehte. In weiterer Folge mussten vier Helfer den Verladevorgang abbrechen. Dabei stürzte der bereits im Bergesack befindliche 37-Jährige aus der Maschine. Der 44-jährige Flugretter (Österreicher) wurde bei diesem Vorfall leicht verletzt.

Durch die Drehbewegung streifte der Hubschrauber mit dem Heckrotor eine Böschung und kam in weiterer Folge nach erneuter Kollision mit einer Schneewand zum Stillstand. Die vor Ort befindlichen Personen leisteten sofort Erste Hilfe und forderten den Notarzthubschrauber
"MARTIN-2" zur Unterstützung an, mit welchem der Pilot des C5 und der verletzte Flugretter ins Krankenhaus Zams geflogen wurden. Der beim Arbeitsunfall verletzte Mann wurde bodengebunden mit dem Rettungsdienst und Begleitung des Notarztes ebenfalls ins Krankenhaus Zams transportiert.

Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) des BMVIT, sowie die Flugsicherung Austro Control wurden vom Flugunfall in Kenntnis gesetzt.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ordnete die Sicherstellung des Fluggerätes an. Weiters wurde ein gerichtlich beeideter Sachverständige für Luftfahrt mit der Unfallursachenermittlung beauftragt. Copyright BM.I/Polizei

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