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25. November 2020

Waffenverbotszonen


Allgemeines
Kundmachung der Verordnung zweier Waffenverbotszonen für Wien

Am 02.05.2019 treten im Wiener Landesgebiet zwei von der LPD Wien gem. § 36b des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) verordnete Waffenverbotszonen in Kraft. Die Zonen umfassen den Bereich Praterstern und Teile des Franz-Josefs-Kais. Beide Verordnungen sind auf https://www.polizei.gv.at/wien/lpd/verordnungen abrufbar. Die Verordnungen enthalten den jeweiligen Schutzzweck, Ausnahmen, Geltungsumfang (örtlich und zeitlich), Befugnisse der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie Grafiken und Strafmaßnahmen bei Übertretungen. Die am 01.02.2019 verordneten Waffenverbotszonen treten zeitgleich ex lege außer Kraft.

Es sind in einer Waffenverbotszone nicht nur Waffen, sondern auch gefährliche Gegenstände verboten – und zwar jene gefährlichen Gegenstände, die 1.) geeignet sind und 2.) den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen (oder Sachen) auszuüben. Diese Formulierung bedeutet kein absolutes Verbot des Betretens einer Waffenverbotszone mit gefährlichen Gegenständen – der Träger eines solchen Gegenstandes muss aber einen nachvollziehbaren und gesetzeskonformen Grund für das Mitführen vorbringen können (z.B. unmittelbare Berufsausübung). Copyright BM.I/Polizei

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