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6. August 2021

Sachbeschädigungen an Polizeiautos geklärt


Allgemeines
Stadt Wels

Am 14. Februar 2021 um 3:48 Uhr wurde die Funkstreife Innere Stadt 1 zu Einsatzörtlichkeit Linzer Straße 155 in Wels, vor die Polizeiinspektion Pernau beordert, da via Notruf angezeigt wurde, dass dort durch die Insassen eines grauen PKW die Polizeiautos beschädigt wurden. Die Beamten der PI Pernau waren zur Tatzeit mit einem Festgenommenen einer anderen Amtshandlung auf der Dienststelle gebunden.
Vom Zeugen wurde angegeben, dass der PKW zumindest dreimal an der Tatörtlichkeit vorbeifuhr und die Insassen Bierflaschen und Ziegel auf die Polizeiautos warfen.
Noch während der Sachverhaltsaufnahme näherte sich der PKW erneut der Tatörtlichkeit, bog jedoch bei ansichtig werden der Beamten in eine Nebenstraße ein und flüchtete im dicht verbauten Wohngebiet in unbekannt Richtung. Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief ohne Erfolg.
Auf Grund der durchgeführten Spurensicherung, konnte ein 24-jähriger Welser rasch als Verdächtiger ausgeforscht werden, wobei sich dieser nicht geständig zeigte und bei der weiteren Sachverhaltsklärung nicht mitwirkte.
Im Zuge der weiteren umfangreichen Ermittlungen, welche in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Wels geführt wurden, konnten weitere Beweise zustande gebracht und gesamt vier Täter ausgeforscht werden.
Weiters werden zwei der Täter wegen falscher Beweisaussage vor der Kriminalpolizei zur Anzeige gebracht, da diese zu Beginn der Ermittlungen falsche Zeugenaussagen tätigten, um den ersten Beschuldigten zu entlasten. Zwei Täter löschten ebenfalls Beweismittel von ihren Handys, welche im Zuge der Sicherstellung und Auswertung zum Teil wiederhergestellt werden konnten.
Außerdem konnten bei einem 23-Jährigen aus dem Bezirk Wels-Land im Zuge einer durch die Staatsanwaltschaft Wels angeordneten Hausdurchsuchung an seiner Wohnadresse verbotene Waffen in Form von zwei Schlagringen sichergestellt werden.
Die Täter wirkten bei der Sachverhaltsklärung nicht mit und zeigen sich trotz zahlreicher Beweise nicht geständig.

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