2 mutmaßliche Suchtmittelverkäufer in St. Pölten festgenommen
25. Mai 2021
Suchtgiftdelikt
Presseaussendung der Polizei Niederösterreich
Bedienstete der Polizeiinspektion St. Pölten Fremden- und Grenzpolizei führten seit September 2020 Erhebungen gegen einen 51-jährigen afghanischen Staatsbürger wegen Verdacht des Suchtmittelhandels. Bei der durch die Staatsanwaltschaft St. Pölten angeordneten Hausdurchsuchung der Wohnung des Beschuldigten in St. Pölten konnten 940 Gramm Cannabiskraut mit einem Straßenverkaufswert von 9.400 Euro sowie Suchtgiftutensilien (Waage, Verpackungsmaterial, Grinder) und Mobiltelefone sichergestellt werden. Der Beschuldigte zeigte sich zum gewerbsmäßigen Verkauf von Cannabiskraut größtenteils geständig. Auch war er geständig, für einen afghanischen Staatsbürger mindestens 16 Kilogramm Cannabiskraut vorübergehend aufbewahrt und nach einigen Tagen an diesen wieder ausgefolgt zu haben. Das Cannabiskraut sei für den Verkauf bestimmt und hätte einen Straßenverkaufswert von 160.000 Euro. Der Beschuldigte wurde am 29. Oktober 2020 festgenommen und über Anordnung der Staatsanwaltschaft St. Pölten in die Justizanstalt St. Pölten eingeliefert.
Aufgrund der Ermittlungen der Polizeibediensteten konnte dem Beschuldigten der Verkauf von mindestens 2.070 Gramm Cannabiskraut an mindestens 62 Abnehmer aus dem Großraum St. Pölten ab Anfang 2020 nachgewiesen werden. Die Abnehmer werden der Staatsanwaltschaft St. Pölten angezeigt.
Die Bediensteten nahmen am 5. März 2021 aufgrund einer Anordnung der Staatsanwaltschaft St. Pölten den 18-jährigen Sohn des 51-jährigen Beschuldigten ebenfalls wegen Verdacht des Suchtmittelhandels in St. Pölten fest. Der 18-jährige Beschuldigte war zum gewerbsmäßigen Verkauf von Cannabiskraut und Kokain geständig und wurde über Anordnung der Staatsanwaltschaft St. Pölten in die Justizanstalt St. Pölten eingeliefert. Die Polizisten konnten ihm den Verkauf von mindestens 1.150 Gramm Cannabiskraut und mindestens 30 Gramm Kokain an mindestens 29 Abnehmer aus dem Großraum St. Pölten ebenfalls ab Anfang 2020 nachweisen. Die Abnehmer werden der Staatsanwaltschaft St. Pölten angezeigt.