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16. Mai 2021

Gewalt in der Privatsphäre


Allgemeines
Opferschutz bei häuslicher Gewalt

Vorfallszeit: 15.05.2021
Vorfallsort: Wien

Sachverhalt: Von gestern auf heute kam es im Wiener Stadtgebiet zu mehreren Fällen von häuslicher Gewalt. In diesem Zusammenhang unterstreicht die Wiener Polizei erneut, dass Gewalt in jeglicher Form nicht geduldet wird. Die Wiener Polizei ist Ansprechpartner für jedes Opfer. Der Polizei-Notruf 133 ist jederzeit für Personen die Gewalt wahrnehmen oder von Gewalt betroffen sind erreichbar. Auch der 24-Stunden Frauennotruf (01/71719) und der Frauenhaus-Notruf des Vereins Wiener Frauenhäuser (05 77 22) sind rund um die Uhr besetzt. Das Landeskriminalamt Wien, Kriminalprävention, bietet zusätzlich Beratungen unter der Hotline 0800/216346 an.

Folgende Vorfälle haben sich gestern in Wien ereignet:
In Wien-Fünfhaus soll ein 27-jähriger rumänischer Staatsangehöriger seine 39-jährige Ex-Freundin mit einem Messer bedroht haben. Nachdem es anschließend zu einem Handgemenge zwischen dem Tatverdächtigen und der Ex-Freundin sowie der Schwester gekommen sein soll, flüchtete der Mann. Dabei soll er den Seitenspiegel eines Pkw beschädigt haben. Er wurde kurze Zeit später im Bereich des Westbahnhofes festgenommen.
In Wien-Meidling wurde ein 35-jähriger österreichischer Staatsbürger festgenommen, nachdem er seine 31-jährige Frau und die gemeinsamen Kinder telefonisch mit dem Umbringen bedroht haben soll. Zuvor war es in der Wohnung der Mutter des Opfers zu einem Brand gekommen. Ob der Tatverdächtige damit im Zusammenhang steht ist derzeit noch Gegenstand von Ermittlungen. Gegen den Mann besteht bereits eine einstweilige Verfügung.
In Wien-Favoriten soll ein 23-jähriger österreichischer Staatsbürger seine 20-jährige Freundin geschlagen haben. Ein Passant bemerkte den Übergriff auf offener Straße, brachte die Frau in Sicherheit und alarmierte die Polizei. Der Tatverdächtige wurde kurze Zeit später festgenommen.
In allen Fällen waren die Tatverdächtigen durch Alkohol oder Suchtmittel beeinträchtigt. Annäherungs- und Betretungsverbote wurden ausgesprochen.

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