Pre-Travel-Clearance für die Einreise nach Österreich auch nach Änderung der Einreiseverordnung
13. Mai 2021
Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Vorarlberg
Mit 13. Mai um 00:00 Uhr trat eine Änderung der Covid-19-Einreiseverordnung in Kraft. Die Änderungen, die mit BGBl. II Nr. 220/2021 am 12.05.2021 kundgemacht worden sind, treten mit 13.05.2021, 00.00 Uhr in Kraft. Es handelt sich um Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit Deutschland. Derzeit reisen aber viele Personen von Deutschland nach Österreich, ohne die weiterhin für die Einreise notwendige Pre-Travel-Clearance vorher online ausgefüllt zu haben. Als
Bei diesem Pre-Travel-Clearance ist folgender Punkt anzukreuzen:
"Ein negativer Testnachweis auf SARS-CoV-2 oder ein ärztliches Zeugnis darüber liegt bei der Einreise vor."
Es wird daher noch einmal darauf hingewiesen, dass für eine Einreise von Deutschland nach Österreich folgende Voraussetzungen notwendig sind:
•PTC-(Pre-Travel-Clearance) Registrierung ist weiterhin auszufüllen
•Impfung und Genesung werden anerkannt;
•Einreise mit Test-, Impf-, Genesungsnachweis sind möglich;
•für Pendler werden ebenfalls Impfung und Genesung anerkannt;
LPD Vorarlberg, Öffentlichkeitsarbeit, Tel. +43 (0) 59 133 80 1133