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6. Mai 2021

Geschäftsführer veruntreute Geld


Allgemeines
LPD OÖ

Ein ehemaliger 54-jähriger Geschäftsführer und Gesellschafter eines Pfandhauses in Oberösterreich steht aufgrund von umfangreichen Ermittlungen im Verdacht, dass er zwischen dem Jahr 2012 bis letztlich zum 16. Oktober 2020 Firmeneigentum bzw. Vermögensbestände/Bargeld in einer Gesamtsumme von mehreren hunderttausend Euro veruntreut hat, indem er zwischen 2017 und Ende Juni 2019 Goldbestände (hauptsächlich Bruchgold) aus dem Lagerbestand des Pfandhauses entnahm, sowie gemeinsam mit seiner Frau in den Jahren 2016 und 2018 durch die Firma angekaufte Gegenstände in ihr Privatvermögen übernahm. Weiters erfolgten unzählige widerrechtliche Privatentnahmen aus der Firmenkasse, sowie vom Firmenkonto.
Ferner soll der Verdächtige mehrere zehntausend Euro Bargeld aus dem Erlös von Bruchgold, welches er von seinem Geschäftspartner zum "steuerschonenden" Einschmelzen erhielt, vereinbarungswidrig einbehalten haben. Resultierend daraus wurde ein Exekutionsverfahren eröffnet, woraufhin der 54-Jährige seinen PKW widerrechtlich veräußerte und so die Befriedigung des Gläubigers durch Zwangsvollstreckung vereitelte und einen vermögensrechtlichen Schaden in Höhe von mehreren tausend Euro verursachte.
Des Weiteren legte der 54-Jährige nach seiner Abberufung als Geschäftsführer beim hierzu bestellten Notgeschäftsführer diverse rückdatierte Vereinbarungen vor, welche er bzw. seine Frau angeblich mit dem Pfandhaus abgeschlossen hätten. Genauer wurde ein Geldbetrag in Höhe von mehreren zehntausend Euro für die Mietkosten für Parkplätze und eine Bürofläche gefordert. Zu dem angegebenen Datum war der Verdächtige jedoch nicht Geschäftsführer, weshalb er nicht befugt war eine solche Vereinbarung mit sich selbst abzuschließen. Weiters sind diese Vereinbarungen dem damaligen Geschäftsführer unbekannt.
Im Zuge von zwei Hausdurchsuchungen im August 2020 konnten diverse verbotene Waffen, sowie Schusswaffen der Kategorie B und Munition vorgefunden werden, obwohl gegen den 54-Jährigen zuvor ein behördliches Waffenverbot verhängt wurde.

Somit verursachte der 54-Jährige einen enormen vermögensrechtlichen Gesamtschaden, wobei es zusätzlich bei mehreren zehntausend Euro beim Versuch blieb. Der Verdächtige wurde der Staatsanwaltschaft auf freiem Fuß angezeigt.

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