Schwerer Betrug Urkundenfälschung
4. Mai 2021
Aktuelle Meldungen
Presseaussendung der Polizei Kärnten
Von der PI St. Veit an der Glan werden seit Ende Februar 2021 Ermittlungen gegen zwei Firmen mit Sitz in St. Veit an der Glan – eine Kfz-Werkstätte sowie ein Fahrzeughandel – geführt. Es bestand der Verdacht, dass über die beiden Firmen im gemeinsamen Zusammenwirken seit etwa 2018 zahlreiche Kfz trotz gravierendster Mängel zu Unrecht mit gültigen Kfz-Überprüfungsgutachten ausgestattet und so verkauft oder in Verkehr gebracht wurden. Am 04.05.2021 erfolgten durch Beamte der PI St. Veit an der Glan, dem Bezirks-IT-Ermittler und Beamten der Finanzlandesdirektion an beiden Firmenstandorten gerichtlich bewilligte Hausdurchsuchungen.
Nach bisherigem Ermittlungsstand wurde durch die Werkstätte ältere Kfz mit hoher Kilometerleistung und in ausgesprochen schlechtem Zustand dem Fahrzeughandel zur wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a KFG vorgeführt. Bei dieser Erstuntersuchung wurden zahlreiche gravierende Mängel festgestellt. Kurze Zeit später wurden diesen Fahrzeugen fälschlicherweise durch die Mitarbeiter des Autohandels ein positives Überprüfungsgutachten ausgestellt. Die erste Mängelliste und der positive Befund dienten als Nachweis gegenüber den Kunden, dass Reparaturen durchgeführt wurden. Diese Reparaturen wurden durch die Kfz-Werkstätte auch verrechnet, obwohl die Leistung tatsächlich nicht erbracht wurde. Teilweise handelte es sich um zugelassene Fahrzeuge für Kunden, teilweise wurden die Kfz im Niedrigstpreisbereich als vermeintliche "Schnäppchen im Bestzustand" verkauft.
Derzeit sind bereits ca. zehn Verdachtsfälle aus der letzten Zeit bekannt, wo von einem betrügerischen Verkauf ausgegangen werden kann. Es besteht jedoch der dringende Verdacht, dass sich diese Zahl bei den laufenden Erhebungen deutlich erhöhen wird.
Derzeit werden Ermittlungen geführt gegen den Inhaber und zwei Mitarbeiter der Kfz-Werkstätte und gegen den Inhaber und eine Mitarbeiterin des Fahrzeughandels. Die Verdächtigen sind nur teilweise geständig und schieben sich das Verschulden gegenseitig zu. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Bei der Hausdurchsuchung wurden bei einem Mitarbeiter der Kfz-Werkstätte NS-Devotionalien gefunden. Er wird nach dem Verbotsgesetz angezeigt.