Illegale Prostitution in 6020 Innsbruck
16. Februar 2018
Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Tirol
Am Nachmittag des 16.02.2018 ergaben Erhebungen seitens des Strafamtes der Landespolizeidirektion Tirol, dass rumänische Prostituierte, welche erst vor 2 Tagen in einem illegalen Wohnungsbordell in Hötting, welches in weiterer Folge behördlich geschossen wurde, angetroffen und zur Anzeige gebracht wurden, abermals ihren Aufenthaltsort verlagert hätten, um weiterhin der illegalen Prostitution nachzugehen, und nunmehr ihre Dienste in einem gehobenen Hotel in Innsbruck anbieten würden.
Die Prostituierten hatten ihr umfassendes Angebot an Sexualdienstleistungen nach wie vor auf derselben, einschlägigen Internet-Plattformen beworben, sodass nach neuerlicher telefonischer Kontaktaufnahme mit den Prostituierten die Adresse des besagten Hotels inkl der Zimmernummer genannt wurde, zu welchem sich in weiterer Folge 2 Polizeijuristen des Strafamtes begaben, um einen behördlichen Augenschein vorzunehmen. Im genannten Hotelzimmer konnten tatsächlich 2 der 4 rumänischen Prostituierten angetroffen werden, welche lediglich 2 Tage zuvor in besagtem Wohnungsbordell in Hötting illegal die Prostitution ausgeübt hatten, und neuerlich einem Behördenvertreter, welcher sich als Interessent ausgab, sogleich offerierten, diverseste Sexualdienstleistungen gegen Entgelt direkt im Hotelzimmer vorzunehmen.
Aufgrund der Unbelehrbarkeit der rumänischen Frauen, und der akut drohenden Wiederholungsgefahr weiterer Verwaltungsübertretungen nach dem Tiroler Landespolizeigesetz (abermalige Ausübung der Prostitution außerhalb eines behördlich bewilligten Bordellbetriebes), wurde gegenüber den Frauen die Festnahme nach dem Verwaltungsstrafgesetz ausgesprochen, und diese unter Beiziehung einer Funkwagenstreife in das Polizeianhaltezentrum Innsbruck überstellt und beamtshandelt. Gegen eine der Frauen war bereits eine in Rechtskraft erwachsene Verwaltungsstrafe exekutierbar, nachdem diese jedoch genug Bargeld bei sich hatte um den Strafbetrag zu begleichen, entging sie schlussendlich dem Ersatzarrest.
Der Hotelbetreiber wurde von der geführten Amtshandlung in Kenntnis gesetzt. Von einer behördlichen Schließung des Hotelzimmers wurde Abstand genommen.
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