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2. März 2021

Gefahrgut-Transport mit erheblichen Ausrüstungsmängeln


Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Salzburg

Am 02. März 2021 wurde durch die Landesverkehrsabteilung eine Überwachung der Verwendungspflicht einer gelbrot-blinkenden Drehleuchte beim Durchfahren des Hiefler Tunnels durch gekennzeichnete Gefahrgut-Fahrzeuge durchgeführt. Die Nichteinhaltung stellt ein Vormerkdelikt im Führerscheinregister dar und ohne eingeschaltete Warnleuchte darf der Tunnel von Gefahrgut-Transporten überhaupt nicht passiert werden.

Gegen 13:40 Uhr passierte ein ausländisches, mit orangefarbenen Gefahrgut-Warntafeln gekennzeichnetes Sattelkraftfahrzeug den Hiefler-Tunnel, ohne mit einer solchen gelbroten Drehleuchte auch nur ausgerüstet zu sein. Ebenso wurde der Brentenberg-Tunnel vom angeführten Sattelschlepper durchfahren, bevor im Bereich Werfen die polizeiliche Anhaltung des Sattelschleppers durchgeführt werden konnte.
Der 39-jährige türkische Lenker transportierte 20 Tonnen flüssiges Gefahrgut (18 Tonnen umweltgefährdender, flüssiger Stoffe und 2 Tonnen ätzender, flüssiger Stoffe in 20 Intermediate Bulk Containern), welches er aus Deutschland nach Italien befördern wollte. Neben der fehlenden gelbroten Warnleuchte mussten weitere schwere Mängel festgestellt werden. Unter anderem wurde nur ein Feuerlöscher mit 2 kg Löschmittel anstatt der vorgeschriebenen zwei Feuerlöscher mit 12 kg Löschmittel mitgeführt. Des Weiteren wurde kein Auffangbehälter und keine Kanalabdeckung, welche bei Austreten von Gefahrgut vor dem Eindringen in die Kanalisation schützen soll, mitgeführt. Selbst die Schutzausrüstung (Schutzbrille, Augenspülflasche) für den Lenker fehlte. Dem Lenker wurde die Weiterfahrt untersagt und eine vorläufige Sicherheitsleistung eingehoben. Der Lenker sowie das Transportunternehmen werden bei der zuständigen Behörde angezeigt.

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