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18. Februar 2021

Mehrere verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Anzeigen – Bezirk Baden


Bezirk Baden
Presseaussendung der Polizei Niederösterreich

Ein 17-Jähriger aus dem Bezirk Baden dürfte am 11. Dezember 2020, gegen 20.30 Uhr, den Pkw seiner Mutter, welcher auf dem Gelände einer Werkstatt im Stadtgemeindegebiet von Traiskirchen abgestellt gewesen sein soll, unbefugt in Betrieb genommen haben. Bei ihm im Fahrzeug habe sich vorerst noch ein Bekannter befunden. Später habe dieser das Fahrzeug verlassen und ein 15-Jähriger und eine 15-Jährige aus dem Bezirk Baden hätten sich ins Fahrzeug gesetzt. Bedienstete der Polizeiinspektion Baden konnten gegen 23.20 Uhr das Fahrzeug im Ortsgebiet von Pfaffstätten wahrnehmen, wobei der Lenker mit knapp 50 km/h durch eine Begegnungszone gefahren sein soll. Als sie versuchten den Lenker des Fahrzeuges mit eingeschaltetem Blaulicht und Folgetonhorn anzuhalten, habe der Lenker das Fahrzeug beschleunigt und versucht zu flüchten. Bei der anschließenden Verfolgung, an der mehrere Polizeidienstfahrzeuge beteiligt waren, soll der Lenker sein Fahrzeug teilweise sowohl im Ortsgebiet als auch auf Freilandstraßen auf rund 150 km/h beschleunigt haben, einen Kreisverkehr entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung durchfahren, mehrere Stopptafeln als auch Rotlichtphasen diverser Ampeln missachtet und mehrmals den Vorrang anderer Fahrzeugteilnehmer verletzt haben. Weiters habe er versucht die Dienstfahrzeuge von der Straße abzudrängen beziehungsweise eine Straßensperre frontal zu rammen, was jedoch durch die Bediensteten verhindert werden konnte. Letztendlich konnte der Fahrzeuglenker angehalten werden, als er sein Fahrzeug in eine Sackgasse manövrierte. Der Fahrzeuglenker wird aufgrund der gesetzten Übertretungen bei der Bezirkshauptmannschaft Baden und der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt zur Anzeige gebracht. Er war ebenfalls nicht im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für das von ihm gelenkte Fahrzeug. Weiters werden alle Fahrzeuginsassen aufgrund des Covid 19 Maßnahmengesetzes zur Anzeige gebracht. Bei der Amtshandlung entstanden keinerlei Personen- oder Sachschäden.

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