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18. Februar 2021

Alkoholisierte Fahrzeuglenker und Geschwindigkeitsübertretungen


Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Salzburg

Am Vormittag des 11. Dezember 2020 stellten Polizisten der Landesverkehrsabteilung in der Stadt Salzburg bei einem Fahrzeuglenker mittels Alkotest eine Alkoholisierung von 0,68 Promille fest. Der 53-jährige Salzburger gab an, dass er lediglich am Vorabend einigen Alkohol konsumiert habe. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.

Im Zuge von weiteren Verkehrskontrollen im Bereich der Morzgerstraße stellten Polizisten der Landesverkehrsabteilung einen Fahrzeuglenker fest, der sein Fahrzeug kurz vor der polizeilichen Kontrollstelle wendete. Der 50-jährige Salzburg wurde nach kurzer Nachfahrt vor dem Schloss Hellbrunn angehalten. Der Alkotest ergab einen Messwert von 0,84 Promille. Der Führerschein wurde ihm an Ort und Stelle abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.

Eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung Salzburg stellte am Abend des 11. Dezember 2020 einen 22-jährigen Tennengauer fest, der mit seinem PKW auf der Autobahn Westautobahn (A1), im Lieferinger-Tunnel in Fahrtrichtung München, im Bereich der dortigen 80 km/h Beschränkung mit 137 km/h fuhr. Der Lenker muss mit einem Führerscheinentzugsverfahren rechnen.

Ein 38-jähriger Salzburger fuhr mit seinem PKW am späten Abend des 11. Dezember 2020 in der Sterneckstraße mit 102 km/h stadtauswärts, obwohl in diesem Bereich die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 50 km/h beschränkt ist. Zeitgleich lenkte ein 29-jähriger Salzburger seinen PKW die Sterneckstraße stadtauswärts und wurde dabei ebenfalls mit 102 km/h gemessen. Die beiden Fahrzeuglenker rechtfertigten sich dahingehend, dass sie sie nicht kennen würden, jedoch gegenseitig gestört gefühlt hätten. Beide müssen mit einem Führerscheinentzugsverfahren rechnen.

In den frühen Nachtsunden des 12. Dezember 2020 hielten Polizisten in der Stadt Salzburg, in der Maxglaner Hauptstraße, einen 33-jährigen Salzburger mit seinem PKW an, nachdem dieser teilweise in der Gegenfahrbahn fuhr. Die Überprüfung ergab, dass der 33-Jährige sein Mobiltelefon benutzte. Der Alkotest bei dem Mann ergab zudem einen Wert von 0,68 Promille. Seinen Führerschein führte er nicht mit. Anstatt sich sachlich zum Sachverhalt zu äußern, beschimpfte er die Polizisten und hielt fest, dass ihm jede Höhe einer zu erwartenden Geldstrafe ohnehin egal sei.

Alle Lenker werden den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht.

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