Zahlreiche Anzeigen bei Gefahrgut- und Schwerverkehrskontrollen
10. Dezember 2020
Bezirk Mistelbach
Presseaussendung der Polizei Niederösterreich
Bedienstete der Autobahnpolizeiinspektion Großkrut führten am 9. Dezember 2020, von 07.45 Uhr bis 16.55 Uhr, gemeinsam mit den Sachverständigen des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung (Prüfzug) Gefahrgut- und Schwerverkehrskontrollen auf einem Verkehrskontrollplatz der A 5, Richtungsfahrbahn Wien, im Gemeindegebiet von Schrick-Gaweinstal, Bezirk Mistelbach, durch. Dabei wurden insgesamt 28 Anzeigen nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz, zwei Anzeigen wegen mangelnder Ladungssicherung, 29 Anzeigen wegen technischer Mängel, 15 Anzeigen wegen Überladung, 24 Anzeigen wegen sonstiger kraftfahrrechtlicher Bestimmungen, 15 Anzeigen hinsichtlich der Nichteinhaltung der Sozialvorschriften und fünf Anzeigen wegen sonstiger Übertretungen erstattet. Weiters wurde 13 Fahrzeuglenkern die Weiterfahrt untersagt. Bei fünf Fahrzeugen erfolgte eine Abnahme der Kennzeichen.
Gegen 09.25 Uhr konnten die Bediensteten einen Klein-Lkw mit tschechischem Unterscheidungskennzeichen wahrnehmen, welcher die automatische Ausleitung auf den Kontrollplatz missachtete und seine Fahrt fortsetzte. Er konnte in weiterer Folge angehalten und zurück zum Kontrollplatz verbracht werden. Dabei wurde festgestellt, dass es sich um einen Gefahrguttransport handelte, welcher 24 Fässer Natriumhydroxid beförderte. Es wurden bei der anschließenden Kontrolle mehrere Übertretungen festgestellt. Der Transport war nicht als Gefahrguttransporter gekennzeichnet, wies eine Überladung von 12% auf, wobei die Ladung zudem ungesichert transportiert wurde. Weiters war ein Reifen derart beschädigt, dass auf der halben Lauffläche bereits das Gewebeband sichtbar war und auch die erforderliche Schutzausrüstung im Falle eines Un- bzw. Zwischenfalls wurde nicht mitgeführt. Es wurden beide Kennzeichentafeln sowie der Zulassungsschein vorläufig abgenommen und eine Sicherheitsleistung von 3.660 Euro eingehoben. Weiters werden der Fahrzeuglenker, der Beförderer, der Absender sowie der Verlader wegen 21 Übertretungen nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz zur Anzeige gebracht.