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18. Januar 2021

Vermeintliche Entführung als Missverständnis geklärt


Graz
Graz. – Wie berichtet, kam es Sonntagnacht, 27. September 2020, zu einem Polizeieinsatz, nachdem ein besorgter Vater (45) die Entführung seiner (vermeintlichen) Tochter angezeigt hatte. Nun konnten die Hintergründe geklärt werden.

Entgegen erster Angaben erstattete der in Graz lebende 45-Jährige aus dem Kosovo kurz nach 23.15 Uhr via Notruf die Anzeige über die Entführung seiner Tochter. Dabei gab er an, das offensichtliche Fluchtfahrzeug in Richtung Norden zu verfolgen. Bei einer Fahndung konnte der flüchtende Pkw letztlich gegen 23.30 Uhr von mehreren Polizeistreifen in der Wiener Straße angehalten werden.

Weitere Ermittlungen ergaben, dass sich der 45-Jährige offenbar glaubwürdig in der Person der Tochter geirrt hatte. Wie sich nun herausstellte, war seine ebenso in Graz wohnhafte Tochter (20) vor dem Vorfall bei ihm und seiner Frau zu Besuch. Als sich die 20-Jährige bei Regen zu Fuß zur Bushaltestelle in die Kärntner Straße begab, beschloss der 45-Jährige, sie mit dem Pkw nach Hause zu bringen und folgte ihr. Dabei verlor er sie aus den Augen, woraufhin er dem Bus in Richtung Straßgang folgte.

Bei einem naheliegenden Schnellrestaurant in der Straßganger Straße will der 45-Jährige schließlich gesehen haben, wie seine Tochter plötzlich in einem schwarzen Mercedes saß. Daraufhin nahm der besorgte Vater die Verfolgung des Pkw auf und alarmierte die Polizei. Auch der verständigte Sohn des 45-Jährigen beteiligte sich an der Verfolgung. In Panik und Verwunderung über die unerwarteten Verfolger, beschleunigte der 19-jährige Mercedes-Lenker aus Graz in der Folge sein Fahrzeug und flüchtete über Seiersberg bzw. die Autobahn in Richtung Norden, bis es im Bereich Wiener Straße zur polizeilichen Anhaltung des Fahrzeuges kam.

Die (wirkliche) Tochter des 45-Jährigen befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits wohlauf in ihrer Wohnung. Nachdem sie vorerst telefonisch nicht erreicht werden konnte, fühlte sich der 45-Jährige in seiner Annahme der Entführung bestätigt.

Dem aktuellen Ermittlungsstand zufolge ist davon auszugehen, dass es sich durch ein Zusammentreffen unglücklicher Umstände um ein schlüssiges Missverständnis bzw. eine Verwechslung handelte. Copyright BM.I/Polizei

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