Neuregelung des Parteienverkehrs
18. September 2020
Allgemeines
Neuregelung des Parteienverkehrs in den Dienststellen der LPD Wien
Auf Grund der aktuellen Corona-Risikobewertung gelten ab sofort folgende Regelungen für den Parteienverkehr in den Dienststellen der Landespolizeidirektion Wien:
• Der Parteienverkehr soll hauptsächlich über die Nutzung von elektronischen Hilfsmitteln (via Telefon, Videoeinvernahmen etc.) durchgeführt werden.
• Parteien werden gebeten, in dringenden oder unverschiebbaren Fällen telefonisch oder elektronisch, sich bei den Dienststellen voranzumelden.
• Beim Betreten der Dienststellen und in allen Begegnungszonen (Gang/Liftbereiche) gilt eine Mundnasenschutz-Trageverpflichtung.
• Parteien werden um Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände im Zugangs- und Wartebereich sowie bei Amtshandlung gebeten. Copyright BM.I/Polizei