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15. Januar 2021

Untersagung einer Versammlung


Allgemeines
Landespolizeidirektion OÖ

Bei der täglichen sorgfältigen Abwägung der Interessen aller Beteiligten – sowohl Aktivisten wie auch Anrainer, Straßenbenützer und Gewerbetreibende – ergaben sich für die Landespolizeidirektion Oberösterreich nun Gründe, die die Untersagung der weiteren Versammlungen in der Linzer Theatergasse rechtfertigen. Dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit stehen hier öffentliche und private Interessen, wie die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, Grundrechte anderer Personen und auch der Umweltschutz, gegenüber. Da laut Ansicht der Landespolizeidirektion der Zweck der Versammlung mit dem Thema "autofreier Hauptplatz" erfüllt ist und weitere Versammlungen nur mehr der Wiederholung der Meinungskundgebung dienen würden, würde das Recht auf Versammlung gegenüber dem öffentlichen Wohl zurückstehen. Die Landespolizeidirektion hat somit alle weiteren angemeldeten Versammlungen für den 29., 30. und 31. Juli 2020 untersagt. Copyright BM.I/Polizei

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