Widerruf des Geschädigtenaufrufs
17. Juli 2020
Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Vorarlberg
Die Presseaussendung Nr. 2530 vom 17.07.2020 betreffend "Geschädigtenaufruf nach Fahrraddiebstahl" wird widerrufen, da sich die rechtmäßige Besitzerin des Fahrrades bei der Polizeiinspektion Bregenz gemeldet hat.
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