Fahrverbot für besonders laute Motorräder in den Bezirken Reutte und Imst
6. Juli 2020
Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Tirol
Gemäß Verordnungen des Landes Tirol bzw der BH Reutte gilt seit 10.6. bis 31.10.2020 für die Lechtalstraße, die Tannheimer Straße, die Berwang-Namloser-Straße, die Bschlaber Straße sowie die gesamte Hahntennjochstraße ein Fahrverbot für einspurige Kraftfahrzeuge mit einem Standgeräusch von mehr als 95 dB (laut Typengenehmigung). Auch am vergangenen Wochenende führte die Tiroler Polizei (Bezirkspolizeikommanden Reutte und Imst sowie Landesverkehrsabteilung) auf allen genannten Straßenzügen wieder verstärkte Überprüfungen durch. Bei den Kontrollen ging es einerseits um die Feststellung der Dezibelgrenze 95 und andererseits auch um sonstige Verkehrsübertretungen durch Lenker von Motorrädern.
Insgesamt wurden am Samstag und am Sonntag 744 Motorräder überprüft. Lediglich bei 11 Fahrzeugen lag das Standgeräusch über dem erlaubten Wert von 95 dB (Spitzenwert 100 dB). Die Übertretungshäufigkeit war mit 1,5 % etwa gleich niedrig wie zuletzt und untermauert, dass das Verbot sehr gut eingehalten wird. Die "Dezibel-Übertretungen" betrafen Lenker aus Deutschland (7), der Schweiz (2) und Österreich (2).
Zusätzlich wurden von der Polizei in den Bezirken Reutte, Kufstein, Imst und Innsbruck-Land weitere Motorradkontrollen durchgeführt und dabei 381 Delikte (zu hohe Geschwindigkeit, verbotenes Überholen, "Kurvenschneiden", kraftfahrrechtliche Mängel) geahndet. Bei mehreren "lärmverdächtigen" Motorrädern wurden Lärmmessungen vorgenommen, wobei jedoch nur eine relevante Überschreitungen festgestellt werden musste. Copyright BM.I/Polizei