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14. Januar 2021

Ergänzung – Angriff auf Polizisten mit Schusswaffengebrauch in Salzburg


Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Salzburg

Derzeit laufen die Ermittlungen zum Waffengebrauch, welcher sich in den Morgenstunden des 25. Juni 2020 in Salzburg-Leopoldskron ereignete, durch ein elfköpfiges Team von Kriminalisten des Landeskriminalamtes Vorarlberg. Die Ermittler führen Befragungen, Vernehmungen und Abklärungen durch. Parallel dazu laufen noch ergänzende Spurensicherungsmaßnahmen und Spurenauswertungen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Zuordnung von Projektilen und Patronenhülsen zu den jeweiligen Schusswaffen vom Typ Glock 17, Kaliber 9 mm. Darüber hinaus erfolgt eine Analyse der Situation am Tatort zur Rekonstruktion der Handlungsabfolgen, Schuss- und Waffenzuordnungen sowie zum detaillierten Tathergang. Ergänzend dazu werden Auswertungen zur Bestimmung der Schusshände und Untersuchungen auf Schmauchspuren an Kleidungsstücken und Gegenständen der Beteiligten vorgenommen. Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen bestätigte sich, dass der Anzeiger, der 42-jährige Bruder des Angreifers, nach einem Anruf von der Christian-Doppler-Klinik an die Polizei verwiesen wurde und den Sachverhalt unmittelbar danach über Notruf telefonisch dort anzeigte. Im Verlauf der Amtshandlung am Tatort wurde ein 28-jähriger Polizist durch einen Schuss am linken Arm verletzt. Ein weiteres Projektil traf den Beamten im Brustbereich und blieb in einem Funkgerät stecken, welches dieser in seiner Uniformjacke bei sich trug. Der 36-jährige Angreifer wurde von zwei Projektilen im Bereich des Oberkörpers getroffen. Alle Maßnahmen und Ermittlungsschritte erfolgen in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Salzburg, die in dieser Sache Ermittlungen gegen den 36-jähigen Angreifer wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes sowie zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauches durch den 23-jährigen Polizisten anordnete.

Aus Gründen der Objektivität im Verfahren wird seitens der polizeilichen Ermittler und der Staatsanwaltschaft Salzburg um Verständnis ersucht, dass zum Tathergang selbst erst Angaben gemacht werden können, wenn auch der Beschuldigte Gelegenheit hatte, seine Verteidigungsrechte wahrzunehmen. Copyright BM.I/Polizei

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