Verkehrsschwerpunkte im Bezirk Dornbirn
8. Juni 2020
Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Vorarlberg
Am 20.05.2020 und am 05.06.2020 führten Polizeibeamte aus dem Bezirk Dornbirn, im Beisein eines technischen Sachverständigen vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, Verkehrsschwerpunkte im Bezirk Dornbirn durch. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf technisch veränderte Kraftfahrzeuge (ein- und mehrspurige Kraftfahrzeuge) gelegt.
20 Fahrzeugen (ein- und mehrspurigen KFZ) wurde an Ort und Stelle wegen Gefahr im Verzug die Kennzeichen abgenommen.
Insgesamt mussten acht durch Alkohol beeinträchtigte Fahrzeuglenker beanstandet werden – fünf Führerscheine wurden an Ort und Stelle abgenommen.
63 Fahrzeuge müssen dem TÜV vorgeführt werden (§ 56 KFG-Anträge).
Ein Probeführerscheinbesitzer wurde innerorts mit einer Geschwindigkeit von 76 km/h statt den erlaubten 40 km/h betreten.
Die Kontrollen brachten im Detail folgendes Ergebnis:
• 6 Anzeigen gem. § 5 StVO (Alkohol über 0,8 Promille)
• 2 Anzeigen gem. § 14/8 FSG (Alkohol zwischen 0,5 – 0,79 Promille)
• 247 verkehrsrechtliche Anzeigen (KFG-Anzeigen, Anzeigen Handy/Gurt/Kindersicherung)
• 7 Anzeigen nach diversen verwaltungsrechtlichen Bestimmungen
• 1 Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz
• 10 Organstrafmandate wegen Geschwindigkeitsübertretungen
• 56 Organstrafmandate wegen diversen Verkehrsübertretungen
• 1 klinische Untersuchung gem. § 5 StVO
• 253 Alkovortests
• 10 Alkomattests
Rückfragen: Bezirkspolizeikommando Dornbirn, Tel. +43 (0) 59 133 8140 305 Copyright BM.I/Polizei