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11. Januar 2021

Alkoholisierte Raser gestoppt


Leibnitz
Wagna, Bezirk Leibnitz, Fehring, Bezirk Südoststeiermark. – Eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung Steiermark stoppte am Sonntag, 7. Juni 2020, zwei alkoholisierte Raser.

Gegen 14:50 fiel einer Zivilstreife auf der L 611, Ortsgebiet Wagna, in Fahrtrichtung Kreisverkehr zur B 67, ein 52-jähriger Pkw-Lenker aus dem Bezirk Leibnitz auf, als er das vor ihm fahrende Fahrzeug mit offensichtlich hoher Geschwindigkeit überholte. Sogleich nahmen die Polizisten die Verfolgung auf. Der 52-Jährige verließ den Kreisverkehr und setzte seine Fahrt in Fahrtrichtung Vogau fort. Auf der B 67 wurden bei einer 100 km/h-Beschränkung 194 km/h gemessen und bei einer 70 km/h-Beschränkung 181 km/h. Polizisten hielten den Pkw auf einem Parkplatz in Obervogau an. Der 52-Jährige gab an, dass man mit solch einem Fahrzeug (Audi R8, 610 PS) verleitet wird so schnell zu fahren. Ein mit ihm durchgeführter Alkotest ergab eine schwere Alkoholisierung. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein abgenommen.

Gegen 17:45 Uhr ignorierte ein 61-jähriger Pkw-Lenker aus dem Bezirk Südoststeiermark in der Nähe des Friedhofs Fehring eine Anhaltung einer Zivilstreife und fuhr dann mit weit überhöhter Geschwindigkeit davon, worauf die Polizisten die Verfolgung aufnahmen. Auf der B 57 in Fahrtrichtung Jennersdorf (Ortschaft Welten) wurde eine Geschwindigkeit von 212 km/h (erlaubt 100 km/h) gemessen. In Schiefer fuhr er mit einer Geschwindigkeit von 170 km/h (erlaubt 80 km/h), bevor er dann in Richtung Hirzenriegel – Kapfenstein – Bairisch Kölldorf weiterfuhr. Erst nach insgesamt etwa 20 Kilometern und weiteren massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen hielten Polizisten den Pkw (Mercedes E 55, 475 PS) in Bad Gleichenberg an. Der 61-Jährige gab an "Wenn meine Frau jetzt nicht am Beifahrersitz im Auto wäre, dann hätten sie mich nie anhalten können. Dann wäre ich anders gefahren". Ein mit ihm durchgeführter Alkotest ergab eine leichte Alkoholisierung. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein abgenommen. Copyright BM.I/Polizei

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