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12. Januar 2021

Eklatante Geschwindigkeitsüberschreitungen


Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Salzburg

In der Nacht zum 3. April 2020 überwachte die Landesverkehrsabteilung in der Stadt Salzburg, dem Flachgau und Hallein das Verkehrsgeschehen. Dabei stellte eine Zivilstreife im Stadtgebiet von Salzburg, am Franz Josef Kai in Fahrtrichtung Staatsbrücke einen Sportwagen mit deutschem Kennzeichen fest, der in weiterer Folge die Staatsbrücke in Richtung Schwarzstraße befuhr. Dabei missachtete der Lenker, ein in Salzburg wohnhafter 23-jähriger Deutscher, vorerst das Rotlicht der Ampelanlage am rechten Staatsbrückenkopf und bog nach links in die Schwarzstraße ab. In der Schwarzstraße beschleunigte der Lenker seinen PKW auf 156 km/h, obwohl in diesem Bereich lediglich 50 km/h erlaubt sind. Bei der erfolgten Anhaltung rechtfertigte sich der Lenker, dass ihm die "Corona Krise" zusetze und der deshalb so schnell gefahren sei. Er wurde wegen der begangenen Verwaltungsübertretungen zur Anzeige gebracht. Ein Führerscheinentzugsverfahren wird eingeleitet.

Gleich mehrere massive Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden in dieser Nacht mittels Radarmessungen im Zuge von mobilen Geschwindigkeitsmessungen festgestellt. Im Gemeindegebiet von Straßwalchen lenkte ein Fahrzeuglenker aus dem Bezirk Vöcklabruck seinen PKW auf der Vöcklatal Landesstraße mit einer Geschwindigkeit von 128 km/h bei erlaubten 70 km/h. Ein Führerscheinentzugsverfahren wird eingeleitet. Sechs weitere Fahrzeuglenker überschritten dort die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h. Zwei Fahrzeuglenker aus dem Bezirk Hallein fuhren auf der Tauernautobahn (A10), mit jeweils 145 km/h und ein Lenker aus der Stadt Salzburg mit 168 km/h. In diesem Abschnitt der A10 ist eine Baustelle eingerichtet und es gilt eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Bei den drei Lenkern wird ein Führerscheinentzugsverfahren eingeleitet. 20 Fahrzeuglenker überschritten auf der A10 in diesem Bereich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h. Copyright BM.I/Polizei

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