Allgemeines
Landeskriminalamt OÖ
Über Rechtshilfe der deutschen Staatsanwaltschaft in Chemnitz wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wels vom LKA OÖ im August 2017 Ermittlungen gegen einen 50-Jährigen aus dem Bezirk Wels-Land eingeleitet. Der Beschuldigte stand demnach im Verdacht, über eine Social-Media-Plattform mit einer 11-jährigen deutschen Staatsangehörigen per Chat in Kontakt getreten zu sein, wobei er von der Unmündigen die Selbstanfertigung und Übermittlung pornografischer Aufnahmen forderte. Nachdem sie seiner Forderung nicht nachkam, wurde vom Täter versucht, diese durch Drohungen - er werde gefakte Nacktfotos, die das Opfer zeigen, im Internet verbreiten - durchzusetzen. Daraufhin vertraute sich das Opfer seiner Mutter an, die letztendlich Anzeige erstattete.
Im Zuge von umfangreichen Ermittlungen in Zusammenarbeit mit deutschen Polizeidienststellen konnten insgesamt 30 Opfer in Österreich und Deutschland ermittelt werden. Davon konnten 18 Opfer namentlich ausgeforscht werden. Die Kontaktaufnahme des Täters zu den einzelnen Opfern erfolgte immer unter Verwendung von unterschiedlichen "Fake-Profilen" über diverse Social-Media-Plattformen, wobei der 50-Jährige auch in diesen Fällen, teilweise über Video-Chat, die Selbstanfertigung und Übermittlung von pornografischen Aufnahmen forderte und bei Erfolglosigkeit auch wieder durch Drohungen seine Forderungen durchsetzen wollte. Der Beschuldigte forderte seine Opfer in Videochats teilweise auch zur Vornahme sexueller Handlungen an sich selbst auf, um diese Handlungen durch Mitschnitte aufzuzeichnen.
Wie sich in der Folge bei den Ermittlungen herausgestellt hat, soll es auch gegenüber seiner Tochter zu sexuellen Übergriffen gekommen sein. Demnach sei das Opfer eigenen Angaben zufolge im Alter von damals 4 Jahren von ihrem Vater zu geschlechtliche Handlungen verleitet worden.
Der 50-Jährige wurde über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wels wegen Tatbegehungsgefahr festgenommen und in die Justizanstalt Wels eingeliefert. Im Zuge seiner Befragungen zeigte sich der Beschuldigte weitgehend geständig. Copyright BM.I/Polizei