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6. Januar 2021

Klärung eines gewerbsmäßigen Betruges in Salzburg


Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Salzburg

Polizisten der Polizeiinspektion Lehen gelang es nunmehr in Kooperation mit Kollegen der Polizeiinspektion AGM "Schengenfahndung" einem 25-jährigen in Salzburg wohnhaften irakischen Asylwerber nachzuweisen, dass er im Zeitraum von Juli 2015 bis Juni 2018 insgesamt widerrechtlich knapp 18.500 Euro an Sozialleistungen bezogen haben dürfte. Diese Leistungen erfolgten als Sach- und Bargeldleistungen aus dem Bereich der Krankenversicherung, zu Wohnzwecken, für die Verpflegung, Bekleidungshilfe und als Taschengeld. Die Ermittlungen förderten zu Tage, dass der Iraker auf sich einen gehobenen Mittelklassewagen im Eurotaxwert von mindestens 30.000 Euro zugelassen und in Verwendung hatte. Auf seinem Bankkonto wies der aktuelle Saldo einen Wert von knapp über 25.000 Euro auf. Ein vorhergehender Saldo betrug beinahe 66.000 Euro. Im Verlauf seiner Vernehmung gestand er ein, aus wirtschaftlich gut situierten Verhältnissen zu stammen. Seine Eltern besäßen im Irak mehrere Immobilen und ein Unternehmen. Trotz einer ihm bekannten diesbezüglichen Meldepflicht nach dem Salzburger Grundversorgungsgesetz unterließ er es, dies zu melden und sein eigenes Vermögen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen. Bekannt wurde der gesamte Fall, weil der Iraker bei der Polizei anzeigte, dass ihm aus seinem Fahrzeug die Fußmatten gestohlen worden seien. Die Anzeige an die Staatsanwaltschaft Salzburg erfolgt wegen des Verdachtes des gewerbsmäßigen Betruges. Copyright BM.I/Polizei

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