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4. Januar 2021

Lenker unter Drogeneinfluss entzieht sich Anhaltung


Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Wien

Datum: 03.11.2018
Uhrzeit: 01:30 Uhr
Adresse: 12., Breitenfurter Straße – 2351 Wiener Neudorf

Beamte einer Sektorstreife der Polizeiinspektion Lainzer Straße wurden im Streifen-dienst auf einen PKW aufmerksam, der ohne Verwendung des Abblendlichtes fuhr. Die Beamten forderten den Lenker (18, Österreich) zur Anhaltung auf, dieser ignorierte jedoch die Aufforderung und raste mit weit überhöhter Geschwindigkeit (ca. 130 km/h im Ortsgebiet) durch die Wiener Gemeindebezirke 12 und 23 in Richtung Niederösterreich. Hierbei setzte der Lenker eine Vielzahl an Verwaltungsdelikten.

Der Beschuldigte befuhr außerdem mit überhöhter Geschwindigkeit die Brunner Straße teilweise im Gegenverkehrsbereich. Dadurch gefährdete dieser zwei Fußgängerinnen, sie mussten aufgrund des heranrasenden Beschuldigten auf die Seite springen, um nicht vom Kraftfahrzeug erfasst zu werden. Während der Flucht vor der Anhaltung kollidierte das Kraftfahrzeug des Beschuldigten des Öfteren mit der Erhöhung eines Bordsteines, weshalb sich der rechte vordere Reifengummi von der Stahlfelge löste. Ohne den Reifengummi kam es in Folge zu starkem Funkenflug. Der Beschuldigte setzte die Fahrt mit nur drei fahrtauglichen Rädern weiter. Durch die so eingetretene Lenkbehinderung wurden zwei begrünte Kreisverkehre geradeaus durchquert und dadurch verlor das KFZ Teile des Unterbodens. Schließlich verlor der Beschuldigte die Herrschaft über das Kraftfahrzeug und kollidiert mit einer Ampelanlage in Wiener Neudorf. Im Zuge der Aufarbeitung des Vorfalls stellten sich u.a. folgende Sachverhalte heraus:

• Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne gültige Lenkberechtigung
• Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne aufrechte Zulassung
• Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne gültige Haftpflichtversicherung
• Verwenden von entfremdeten Kennzeichen am Kraftfahrzeug
• Lenken eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Suchtmitteln

Der Lenker wurde wegen etlichen Verwaltungsdelikten zur Anzeige gebracht. Darüber hinaus muss er sich vor Gericht wegen Urkundenunterdrückung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit verantworten. Copyright BM.I/Polizei

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