Pkw-Lenker folgte Rettungsfahrzeug im Morgenverkehr
30. Oktober 2018
Allgemeines
Bezirk Urfahr-Umgebung
Ein 51-Jähriger aus dem Bezirk Perg fuhr am 29. Oktober 2018 kurz vor 7 Uhr mit seinem Pkw auf der B3, Donau-Bundesstraße Richtung Linz. Auf Höhe Mauthausen wurde er von einem mit Blaulicht und Folgetonhorn fahrenden Rettungsfahrzeug überholt. Da der 51-Jährige es laut eigenen Angaben sehr eilig hatte, sah er darin offenbar die Chance, dem äußerst starken Morgenverkehr in Richtung Linz auszuweichen. Er scherte aus der Kolonne aus und folgte mit eingeschalteter Warnblinkanlage, damit, laut seinen eigenen Angaben, nichts passiert, in äußerst rücksichtsloser Weise dem Einsatzfahrzeug. Dabei überholte der 51-Jährige hinter dem Rettungswagen ganze Fahrzeugkolonnen, war teilweise mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, teilweise mit weniger als drei Metern Sicherheitsabstand zum Rettungsfahrzeug, gefährdete bzw. behinderte andere Verkehrsteilnehmer durch seine Überholvorgänge und ignorierte auch Sperrflächen, Linksabbiegestreifen und Sperrlinien. Am Ende der Steyregger-Donaubrücke bildeten aufmerksame Verkehrsteilnehmer für das nahende Einsatzfahrzeug eine Rettungsgasse. Auch hier fuhr der 51-Jährige dem Einsatzfahrzeug einfach nach. Dieses äußerst rücksichtlose Verhalten setzte er über eine Distanz von ca. 15 Kilometern bis in das Stadtgebiet von Linz. Sämtliche Übertretungen wurden vom Team des Rettungsfahrzeuges beobachtet und zur Anzeige gebracht. Eine rechtzeitige Anhaltung des rücksichtlosen Lenkers durch die Polizei war aufgrund der verspäteten Anzeige bzw. wegen des dichten Verkehrs unmöglich. Er konnte schließlich über sein Kennzeichen ausgeforscht werden. Der Lenker war bei der Befragung zu den meisten ihm zur Last gelegten Verkehrsübertretungen geständig. Zu seiner Rechtfertigung gab er an, es wegen eines wichtigen Termins sehr eilig gehabt zu haben. Er meinte, da er extra die Warnblinkanlage an seinem Fahrzeug eingeschaltet hatte sei eh nichts passiert. Seiner Meinung habe er auch niemanden gefährdet oder behindert. Copyright BM.I/Polizei