Bregenz: Festnahme einer alkoholisierten Pkw-Lenkerin
22. Oktober 2018
Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Vorarlberg
Am 21.10.2018, um 22.17 Uhr wurde beim Sparkassenplatz in Bregenz von der Finanzpolizei eine 40-jährige Pkw-Lenkerin aus Lindau angehalten. Aufgrund ihrer offensichtlichen Fahruntüchtigkeit wurde die PI Bregenz verständigt, um die weitere Amtshandlung durchzuführen. Die Frau wurde von Beamten der Sektorstreife Bregenz zum Alko-Test aufgefordert, dieser wurde jedoch verweigert. Ihr wurde an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen. Während der Amtshandlung begab sich die Frau plötzlich zu ihrem Pkw, stieg ein, startete den Motor und wollte weiterfahren. Dies konnte dadurch verhindert werden, indem die Beamten ihre Dienstfahrzeuge vor und hinter den Pkw der 40-Jährigen stellten. In der Folge gelang es einem der Beamten durch die teils geöffnete Seitenscheibe ins Fahrzeug zu greifen und die versperrte Fahrertüre von innen zu öffnen. Dabei wurde er durch die sich dagegen wehrende Frau am Handrücken leicht verletzt. Die nunmehr schreiende, renitente Frau wurde aus dem Fahrzeug verbracht und am Boden fixiert. Aufgrund ihres aggressiven Verhaltens bzw. ihrer starken Gegenwehr mussten ihr Hand- und Fußfesseln angelegt werden. Die festgenommene Frau wurde anschließend zur PI Bregenz verbracht, wobei sie die Beamten fortlaufend beleidigte. Auf der Polizeiinspektion wurde die 40-Jährige von einem Arzt bezüglich ihrer Hafttauglichkeit untersucht und in eine Arrestzelle verbracht. Sie blieb bei der Festnahme unverletzt. Nach Abschluss der Amtshandlung und nachdem sich die Frau wieder beruhigt hatte, wurde sie am 22.10.2018, um 00.35 Uhr wieder enthaftet. Die Frau wird nach Übertretung nach § 5 StVO, Ehrenkränkung, Anstandsverletzung und Lärmerregung an die BH Bregenz sowie wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch angezeigt. Die gesamte Amtshandlung wurde von einem 47-jährigen Passanten gefilmt, der die anwesenden Polizeikräfte verbal lautstark beleidigte. Auch dieser wird wegen Ehrenkränkung und Anstandsverletzung angezeigt.
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