Neuerlassung der Schutzzonen in Innsbruck – Kundmachung
26. September 2018
Innsbruck Stadt
Presseaussendung der Polizei Tirol
Die Landespolizeidirektion Tirol gibt bekannt, dass zwei Schutzzonen in Innsbruck für die Bereiche "Haltestelle Sillpark/König-Laurin-Straße" und "Spielplatz Rapoldipark" wiederholt neu verordnet wurden.
Die zwei Schutzzonen treten mit 26.09.2018 in Kraft und gelten mit den in der Verordnung
angeführten jeweiligen Tageszeiten bis zum Ablauf des 25.03.2019.
Eine Neuerlassung der Schutzzonen war zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
im Schutzzonenbereich notwendig.
Die Missachtungen des Betretungsverbots wird gem. § 84 Abs. 1 Z 4 SPG mit einer Geldstrafe
bis zu € 500,-- und im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Wochen bestraft.
Aus sicherheitspolizeilicher Sicht stellten die beiden mit 25.09.2018 auslaufenden
Schutzzonenverordnungen in den oa. Bereichen einen großen Erfolg dar und trugen wesentlich
zur Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung im Schutzzonenbereich bei.
Statistische Daten – Schutzzonen zwischen 26.03.2018 bis 25.09.2018
Wegweisungen und Betretungsverbote (BV): insgesamt 30
Anzeigen wegen Missachtung des BV: insgesamt 4 Copyright BM.I/Polizei