LKW 60 km/h zur Nachtzeit – Sonderschwerpunkt Inntalautobahn; Ergebnisse
16. August 2018
Aktuell
Presseaussendung der Polizei Tirol
Gemäß § 42 Abs. 8 StVO dürfen LKW mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t in der Zeit von 22.00 bis 05.00 Uhr nicht schneller als 60 km/h fahren. Obwohl die Einhaltung dieser Bestimmung durch die Streifen der Polizei laufend kontrolliert wird, sind dennoch viele Lenker von Schwerfahrzeugen zu schnell unterwegs. Aus diesem Grund wurden in den vergangenen Wochen von den Beamten der Landesverkehrsabteilung und der Autobahnpolizeiinspektionen Wiesing, Schönberg iSt und Imst auf der Inntalautobahn A12 mehrere Sonderschwerpunkte hinsichtlich der Einhaltung des Geschwindigkeitslimits durchgeführt. Zum Einsatz kamen Zivilstreifenfahrzeuge, Radarfahrzeuge und Blaulichtstreifen mit Lasermessgeräten. Insgesamt wurden dabei 561 Übertretungen geahndet (131 Anzeigen und 433 Organstrafverfügungen). Die Überschreitungen lagen zum Großteil im Bereich von strafbaren 15 – 20 km/h (also Geschwindigkeiten von 75 bis 80 km/h). Die höchste Geschwindigkeit: 88 km/h. Sehr viele LKW-Lenker waren aber auch ohne strafbare Überschreitung unterwegs. Die Polizei wird ihre Kontrollen fortsetzen und auch in den nächsten Wochen ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung von Nacht-Tempo 60 durch Schwerfahrzeuge legen. Copyright BM.I/Polizei