Allgemeines
Pressekonferenz BVT: Geheime Befragung gesetzlich und parlamentarisch geregelt
Betreff: Vorwürfe an LPD Wien bei Pressekonferenz SPÖ, NEOS, Liste Pilz zum Thema "Vorgangsweise der Opposition gegen Nichtlieferung von Akten an BVT-U-Ausschuss"
Die Landespolizeidirektion Wien wurde bei einer Pressekonferenz am 14.08.2018 wegen einer schriftlich angeregten geheimen Befragung von EGS-Beamten vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss kritisiert. Diesbezüglich veröffentlicht die LPD Wien folgende Klarstellung:
Der Landespolizeipräsident in Wien, Dr. Gerhard Pürstl, als Dienstbehörde, war von der Parlamentsdirektion schriftlich über die Ladung von Beamten der LPD Wien zur Befragung vor dem BVT-Untersuchungsausschuss informiert worden.
Darüber hinaus enthielt dieses Schreiben der Parlamentsdirektion folgenden Passus: "Sollten Sie es gemäß § 35 VO-UA [Anm.: Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse] für erforderlich halten, dass die Befragung teilweise oder zur Gänze in vertraulicher oder geheimer Sitzung gemäß § 37a des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates stattfindet, wäre dies dem Untersuchungsausschuss mitzuteilen."
Am 06.08.2018 teilte die LPD Wien dem Untersuchungsausschuss mit, dass die angeregte Befragung im Zuge einer geheimen Sitzung ausdrücklich befürwortet wird.
Bei Befragungen im genannten Untersuchungsausschuss kann nicht ausgeschlos-sen werden, dass entsprechende, der Geheimhaltung unterliegende Sachbereiche zu staatspolizeilichen Themen angesprochen werden. Allein der bloße Aufenthalt und die Durchführung einer Amtshandlung von Beamten der EGS in Räumlich-keiten des BVT können staatspolizeilich relevant sein und deshalb der Geheimhaltung unterliegen. Aus diesen Gründen erachtet die LPD Wien eine entsprechende Geheimhaltung dieses Teilbereiches der Untersuchung gemäß den oben gennannten gesetzlichen Bestimmungen als notwendig. Copyright BM.I/Polizei