Gehe zu…

3. März 2019

Verdacht des Verbrechens nach dem Suchtmittelgesetz in Völkermarkt


Aktuelle Meldungen
Presseaussendung der Polizei Kärnten

Nach monatelangen Ermittlungen durch die Suchtmittelerhebungsgruppe des BPK Völkermarkt konnte ein Suchtgiftring mit 22 verdächtigen Personen ausgehoben werden. 10 Verdächtige werden wegen Verbrechen nach dem Suchtmittelgesetz der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt.
In der Zeit vom 14.12.2017 bis 24.03.2018 bestellte ein 29-jähriger Mann aus dem Bezirk Völkermarkt im Internet insgesamt mindestens 3.000 Stück Ecstasy, 150 Gramm Kokain und 80 Gramm Cannabis. Die Suchtmittel verteilte er an weitere Dealer und Konsumenten.
Die weiteren beteiligten Personen hatten ihre eigenen Rollen. Zwei der Tatverdächtigen fungierten als Geldgeber und investierten wissentlich in den Ankauf von Suchtmittel, mit Aussicht auf hohe Gewinne. Ein Abnehmer von Suchtmittel wurde als Geldeintreiber verwendet.
Die Mutter und die Schwestern des Verdächtigen fungierten als Mittäterinnen, indem sie die Suchtmittel an Abnehmer verteilten, Postsendungen aus dem Internet entgegenahmen und Kurierfahrten durchführten.
Zwei weitere Sub-Dealerinnen verkauften mindestens 550 Stück Ecstasy, 30 Gramm Kokain und 50 Gramm Cannabis an einen Jugendlichen, der es wiederum an andere Jugendlich verteilte.
Ein weiterer Verdächtiger verkaufte mindestens 150 Stück Ecstasy sowie auch Drogenersatzmittel.
Die Suchtmittel wurden mit hohen Gewinnspannen weiterverkauft.
Der 29-jährige Mann wurde am 24.03.2018 von Beamten des EKO-Cobra in Völkermarkt festgenommen. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung wurden noch 22 Gramm Kokain und Ecstasy sichergestellt.
Der Mann wurde in die Justizanstalt Klagenfurt eingeliefert.
Die weiteren Beteiligten werden ebenfalls der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt. Copyright BM.I/Polizei

Schlüsselwörter:, , , , , , , , , ,

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen