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3. März 2019

Kind von mehreren Hunden gebissen


Bezirk Amstetten
Presseaussendung der Polizei Niederösterreich

Am 11. Mai 2018, um ca. 15.00 Uhr wurde ein 9-jähriger Schüler aus dem Bezirk Amstetten in Knillhof, Bezirk Amstetten, während er sich in Kinderbetreuung befand, von vier Hunden angegriffen und verletzt.
Die 31-jährige Aufsichtspflichtige ließ den Buben für einige Zeit mit ihren vier Hunden, die weder einen Beißkorb trugen noch angebunden waren, alleine im Innenhof des Anwesens zurück, da sie einen Autoschlüssel holen wollte.
Bei den Hunden handelte es sich um einen Rottweiler Rüden, zwei Jack Russel Terrier-Rüden und ein Jack Russel Terrier Weibchen. Die Hunde sind alle zwischen einem und zwei Jahre alt und stehen im Besitze der 31-Jährigen.
Nachdem die Aufsichtspflichtige den Vorfall bemerkte, trennte sie die Hunde vom Kind und brachte den 9-Jährigen mit dem Pkw nach Hause. Er musste in der Kinderklinik Linz ambulant behandelt werden und erlitt tiefe Bisswunden und Hämatome.
Die Tierbesitzerin wurde aufgefordert, ihre Hunde unverzüglich von einem Tierarzt auf Tollwut untersuchen zu lassen.
Nach Abschluss der Erhebungen wird die 31-Jährige wegen Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung der Staatsanwaltschaft St. Pölten und auch der Bezirkshauptmannschaft Amstetten angezeigt.




Hunde der folgenden Rassen oder Kreuzungen, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten in Niederösterreich als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde"): Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu.


Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an folgenden Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden:

• An öffentlichen Orten im Ortsbereich
• In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen Copyright BM.I/Polizei

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