Surf World Cup – Verkehrsbilanz
3. Mai 2018
Verkehr
Die Landespolizeidirektion Burgenland zieht hinsichtlich des diesjährigen Surf World Cup in Neusiedl am See Bilanz. Ein Verkehrsunfall mit einer Schwerverletzten ereignete sich bereits am ersten Morgen.
Laut Veranstalter besuchten mehr als 70.000 Besucherinnen und Besucher das diesjährige Surf World Cup Opening in Neusiedl am See. Eine Veranstaltung, wo neben sportliche Leistungen auch der Unterhaltungsbereich mit diversen Partys zum Programm gehört.
Zahlreiche Verkehrskontrollen
Die Landesverkehrsabteilung Burgenland und die Polizeiinspektion Neusiedl am See führten während des Veranstaltungszeitraumes des diesjährigen Surf World Cups - 28. April bis 1. Mai 2018 - Schwerpunktkontrollen mit dem Fokus auf "Alkohol und Drogen im Straßenverkehr" sowie Geschwindigkeitskontrollen durch. Dabei wurden mehr als 1.000 Fahrzeuglenker kontrolliert und 666 Alkovortests sowie 46 Alkomattest durchgeführt. Neben den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten unterstützte auch eine Polizeiamtsärztin bei diesen Kontrollen. Diese führte neun klinische Untersuchungen bzw. acht Blutabnahmen durch.
Dabei konnten 29 Fahrzeuglenker in einem durch Alkohol, sowie zwölf durch Suchtgifte beeinträchtigten Zustand angehalten werden. Der dabei höchste festgestellte Alkoholwert wurde bei einem 23-jährigen Lenker mit 1,84 Promille gemessen.
Bei den Geschwindigkeitskontrollen im Nahbereich des Veranstaltungsgeländes wurden 98 Übertretungen festgestellt und die Lenkerinnen und Lenker zur Anzeige gebracht. Ein Alkolenker war überdies nicht im Besitz einer erforderlichen Lenkberechtigung.
Verkehrsunfall mit Personenschaden
Am frühen Morgen des ersten Veranstaltungstages (28. April 2018) ereignete sich ein Verkehrsunfall mit einer schwerverletzten Frau. Dabei wurde eine 19-jährige Niederösterreicherin aus dem Bezirks Scheibbs von einem PKW erfasst und schwer verletzt.
Der 21-jährige Unfalllenker aus dem Bezirk Gänserndorf konnte nach kurzer Flucht von den Polizeikräften in Neusiedl am See angehalten und zur Anzeige gebracht werden.
Rückfragen:
Helmut Greiner, Oberst
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