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3. März 2019

Lebensgefährtin erfand gemeinsam mit „Freigänger“ Entführung


Allgemeines
Stadt Steyr

Am 2. April 2018 zeigte eine 40-Jährige aus Steyr bei der Polizei an, dass ihr 22-jähriger syrischer Lebensgefährte in Steyr nächst dem Ennskai von zwei unbekannten Männern aus seinem Fahrzeug, in dem sie auch gesessen hätte, gezerrt und nach Geld gefragt worden sei. Danach hätten die Männer den 22-Jährigen in ihr Auto gestoßen und wären mit ihm weggefahren.
Im Zuge der Ermittlungen ergaben sich Anhaltspunkte, dass dieser Sachverhalt vorgetäuscht wurde, um ihrem Lebensgefährten zu helfen sich der weiteren Strafhaft zu entziehen. Demnach wurde er von seiner Lebensgefährtin im Zuge eines Haftausganges zu einem Treffpunkt mit den unbekannten Tätern gebracht, wobei der 22-Jährige von diesen Personen bzw. Fluchthelfern abgeholt wurde. Die Frau erstattete anschließend am 2. April 2018 eine fingierte Anzeige bei der Polizei. Bei der Vernehmung war sie geständig, dass dieser Vorgang bereits zuvor vorbereitet und abgesprochen war. Die genaue Vorgangsweise der Anzeigeerstattung war ebenfalls vereinbart. Im Zuge der Erhebungen konnten der Beschuldigten Telefonkontakte mit ihrem Lebensgefährten nachgewiesen werden. Ein Aufenthaltsort des 22-Jährigen konnte vorerst nicht ermittelt werden. Entsprechende Kenntnisse stellte die Beschuldigte in Abrede.
Die gezielte Fahndung nach dem Syrer wurde am 23. April 2018 vom LKA OÖ in enger Zusammenarbeit mit dem Landesgericht Steyr übernommen.
Im Zuge von umfangreichen Zielfahndungsmaßnahmen konnte der 22-Jährige in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Hamburg am 27. April 2018 lokalisiert und identifiziert werden, als es zu einem Treffen mit seiner Lebensgefährtin kam.
In weiterer Folge konnte der Mann noch am selben Tag in Hamburg von Beamten des LKA Hamburg festgenommen werden.
Der Mann wurde in die Untersuchungshaftanstalt Hamburg überstellt. An der operativen Umsetzung der Fahndungsmaßnahmen waren Kräfte der EGS OÖ maßgeblich beteiligt.
Gegen die 40-Jährige werden Ermittlungen hinsichtlich Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung und Befreiung von Gefangenen geführt. Copyright BM.I/Polizei

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