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3. März 2019

Alkoholverbot Praterstern


Allgemeines
Wien-Praterstern: Alkoholverbot tritt in Kraft. Medientermin am Freitag, 27.04.2018.

Am 27.04.2018 tritt am Praterstern das von der Stadt Wien verordnete Alkoholverbot in Kraft. Die Wiener Polizei wird die Einhaltung dieser Vorgabe kontrollieren und Übertretungen ahnden. Alkoholische Getränke können von der Polizei beschlagnahmt werden.
Die polizeiliche Statistik zeigt einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Kriminalität und Alkoholkonsum: Bei über 50 Personen, die in den letzten drei Monaten wegen der Begehung eines Strafrechtsdelikts von der Polizei festgenommen wurden, wurde im Zuge der Amtshandlung auch eine Alkoholisierung festgestellt.
Das Inkrafttreten des Alkoholverbots stellt nur eine von mehreren Maßnahmen dar, um Gruppenbildungen am Praterstern einzuschränken und um das Festsetzen krimineller Szenen zu vermeiden. Vom Alkoholverbot ausgenommen sind Gastronomiebetriebe im Verbotsbereich, sofern die Getränke im Zuge des Besuchs an Ort und Stelle konsumiert werden. Ein Zuwiderhandeln kann durch Geldstrafen oder verwaltungsrechtliche Anzeigen geahndet werden. Der Strafrahmen beträgt bis zu 700 Euro, vollziehende Behörde ist der Magistrat der Stadt Wien.
Am Freitag, 27.04.2018, wird direkt am Praterstern ein Medientermin stattfinden, bei dem Pressesprecher Harald Sörös für Interviews und Medienanfragen zur Verfügung steht. Treffpunkt und genaue Uhrzeit werden per Presseaussendung rechtzeitig bekanntgegeben. Copyright BM.I/Polizei

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